Mogelpackung erkennen beim Einkauf: So zählt der Kilopreis
- Neuer Look, weniger Inhalt: Hersteller reduzieren oft die Füllmenge, während Verpackung und Preis gleich bleiben.
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Mogelpackung erkennen. Wer Füllmenge und Kilopreis vergleicht, erkennt versteckte Preiserhöhungen im Supermarkt deutlich schneller. Besonders bei Produkten im neuen Design, mit neuer Rezeptur oder angeblich verbesserter Qualität lohnt sich ein genauer Blick auf Grammzahl und Grundpreis.
Eine Packung kann auf den ersten Blick günstiger wirken, obwohl der Preis pro Kilogramm steigt. Genau das macht Mogelpackungen im Alltag schwer erkennbar, weil Verpackung, Gestaltung und Regalplatz oft ähnlich bleiben.
Weniger Inhalt kann trotz niedrigerem Preis teurer sein
Entscheidend ist nicht nur der Preis auf dem Etikett, sondern das Verhältnis von Preis und Füllmenge. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt als typisches Beispiel eine Tafel Schokolade, die statt 200 Gramm nur noch 150 Gramm enthält.
- Bei 200 Gramm und zwei Euro kostet ein Kilogramm zehn Euro.
- Bei 150 Gramm und 1,80 Euro wirkt die Tafel zunächst günstiger.
- Der Kilopreis steigt aber auf zwölf Euro.
Der Grundpreis am Regal hilft beim Vergleichen ähnlicher Produkte. Für den Vergleich mit einer früheren Packung reicht er aber oft nur eingeschränkt, weil frühere Füllmenge und früherer Gesamtpreis bekannt sein müssen. Alte Verpackungen, Kassenbons oder Fotos des Vorgängerprodukts können den Unterschied sichtbar machen.
Neue Rezeptur und neues Design genau einordnen
Hinweise wie „neue Rezeptur“, „verbesserte Qualität“ oder ein auffällig verändertes Verpackungsdesign bedeuten nicht automatisch eine Mogelpackung. Die Verbraucherzentralen weisen jedoch darauf hin, dass solche Angaben auch genutzt werden können, um reduzierte Füllmengen oder geänderte Zusammensetzungen weniger auffällig zu machen.
Für den Alltag sind deshalb drei Angaben besonders wichtig: die Füllmenge in Gramm, der Preis pro Packung und der Grundpreis pro Kilogramm. Erst zusammen zeigen diese Werte, ob ein Produkt tatsächlich günstiger geworden ist oder ob weniger Inhalt den Preisvorteil aufhebt.
Mogelpackungen können rechtlich relevant sein
Preiserhöhungen sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg grundsätzlich nicht verboten. Problematisch kann es werden, wenn Größe, Gestaltung und Aufmachung einer Packung weitgehend gleich bleiben, die Füllmenge sinkt und das Produkt zum gleichen oder sogar höheren Preis verkauft wird.
Ob dadurch eine Irreführung vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Wer eine solche Verpackung prüfen lassen möchte, kann sich an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentralen wenden oder das Produkt über die Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale Hamburg melden. Bei fehlerhaften Grundpreisangaben ist die zuständige Behörde Ansprechpartner, mancherorts das Eichamt.
Im Einkauf schützt vor allem die Routine, nicht nur auf den Packungspreis zu schauen, sondern Füllmenge und Kilopreis gemeinsam zu prüfen. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |