Mithaftung bei Kinder‑Unfall: Wann Eltern nicht allein haften
- Haftung bei Kinder‑Unfall: Kinder sind Kinder...und können sich noch entsprechend verhalten. Darauf müssen sich andere Verkehrsteilnehmer einstellen.
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Haftung bei Kinder‑Unfall. Bei Unfällen mit Kindern tragen nicht automatisch nur Erwachsene die Verantwortung. Verstößt ein Kind deutlich gegen Verkehrsregeln, kann es nach Gerichtsentscheidungen teilweise mithaften. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt, unter welchen Umständen das passieren kann.
Gerade bei Fahrradunfällen wird oft angenommen, dass Autofahrer oder andere Erwachsene allein haften. Doch Gerichte prüfen immer den konkreten Ablauf des Unfalls. Entscheidend ist, ob ein Kind Verkehrsregeln missachtet hat und ob auch andere Beteiligte Fehler gemacht haben. Ein Beispiel dafür ist ein Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.
Elfjähriger fuhr verbotenerweise auf dem Gehweg
Der Junge war mit dem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung auf der rechten Seite unterwegs. Dabei gilt eine klare Regel. Ab dem zehnten Geburtstag müssen Kinder mit dem Fahrrad grundsätzlich den Radweg oder die Straße benutzen und dürfen nicht mehr auf dem Gehweg fahren. Nach den Feststellungen des Gerichts fuhr der Elfjährige mit etwa 14 km/h auf eine abgesenkte Bordsteinkante zu und wollte dort ohne anzuhalten auf die Straße einbiegen.
Zur gleichen Zeit war ein Auto unterwegs und wollte nach links abbiegen. Der Fahrer hatte zunächst abgebremst und achtete auf den Verkehr von links. Danach fuhr er mit etwa 8 bis 9 km/h weiter. Den rechten Gehweg beobachtete er jedoch nicht ausreichend. Von dort kam der Junge mit dem Fahrrad. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem das Kind verletzt wurde.
Haftung bei Kinder‑Unfall: Gericht bewertet Fehler auf beiden Seiten
Im Namen des Jungen wurde später geklagt. Dabei wurde zunächst ein Mitverschulden von einem Drittel eingeräumt und darüber hinaus Schadenersatz gefordert. Das Landgericht sah den größten Anteil der Verantwortung zunächst beim Kind und setzte die Mithaftung auf 75 Prozent fest. In der zweiten Instanz entschied das Oberlandesgericht Hamm jedoch anders und reduzierte den Anteil auf 50 Prozent. Das Gericht begründete dies mit mehreren Verkehrsverstößen des Kindes. Der Elfjährige sei "gravierend" gegen Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen. Dazu gehörten das verbotene Fahren auf dem Gehweg und das unvorsichtige Einfahren auf die Straße.
Gleichzeitig sah das Gericht auch Fehler beim Autofahrer. Beim Abbiegen gilt ein allgemeines Rücksichtnahmegebot. Danach muss ein Fahrer nicht nur auf Fahrzeuge von links achten, sondern auch den Gehweg auf der rechten Seite im Blick behalten. Hätte der Mann dort genauer geschaut, hätte er den Radfahrer möglicherweise rechtzeitig gesehen.
Alter des Kindes mindert die Verantwortung
Bei der Bewertung spielte auch das Alter eine Rolle. Gerichte berücksichtigen, dass Kinder in diesem Alter Geschwindigkeiten und Entfernungen häufig noch nicht richtig einschätzen. Solche typischen kindlichen Verhaltensdefizite können bei der Haftungsverteilung berücksichtigt werden. Deshalb wird das Verhalten von Kindern rechtlich meist weniger streng bewertet als das von Erwachsenen.
Im Ergebnis entschied das Gericht auf eine hälftige Haftung zwischen dem Kind und dem Autofahrer. Der Fall zeigt, dass auch Minderjährige im Straßenverkehr Verantwortung tragen können, wenn sie gegen wichtige Regeln verstoßen. dpa/red
Autor:Jens Vollmer aus Kaiserslautern |