Mietwagen nach Unfall: Wann die Versicherung monatelang zahlen muss
- Mitunter fordern Werkstätten einen Vorschuss, ehe die Reparatur beginnt - fließt kein Geld, wird auch nicht geschraubt.
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Mietwagen nach Unfall. Die gegnerische Versicherung kann Mietwagenkosten auch über mehrere Monate tragen müssen, wenn ein Unfallopfer die Reparatur nicht vorfinanzieren kann und die Regulierung sich verzögert.
Nach einem Unfall gilt zwar die Pflicht, den Schaden nicht unnötig zu erhöhen. Hohe Mietwagenkosten werden deshalb nicht automatisch erstattet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die gegnerische Versicherung aber selbst dann zahlen müssen, wenn sich die Reparatur über fünf Monate hinzieht.
Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins mit Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Coburg hin. In dem Fall war die gegnerische Versicherung für den Unfallschaden unstrittig voll eintrittspflichtig.
Kein zusätzlicher Kredit für die Reparatur nötig
Der Mann ließ sein stark beschädigtes Auto trotz eines Wiederbeschaffungswerts von 9000 Euro reparieren. Die Reparaturkosten lagen bei rund 9900 Euro und damit noch innerhalb der sogenannten 130-Prozent-Grenze. Diese Regel erlaubt eine Instandsetzung auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 Prozent übersteigen.
Für die Zeit der Reparatur wurde ein Mietwagen organisiert. Der Betroffene konnte die Reparaturkosten aber nicht vorstrecken. Sein Girokonto war dauerhaft mit mehreren tausend Euro im Minus. Kurz zuvor hatte er zudem ein hohes Darlehen aufgenommen. Nach den Angaben im Verfahren informierte sein Anwalt die gegnerische Versicherung ausdrücklich über diese wirtschaftliche Notlage. Eine weitere Kreditaufnahme sei unmöglich gewesen.
Weil die Reparatur erst beginnen konnte, nachdem die Versicherung einen Vorschuss überwiesen hatte, verzögerte sich der Ablauf deutlich. So entstanden Mietwagenkosten von mehr als 4200 Euro über einen Zeitraum von fünf Monaten. Regulieren wollte die Versicherung zunächst nur 630 Euro.
Verzögerungen bei Zahlung und Werkstatt treffen den Schädiger
Das Amtsgericht Coburg entschied laut DAV, dass ein Unfallgeschädigter sich für einen unverschuldeten Schaden nicht über Gebühr verschulden oder extra einen Kredit aufnehmen muss, wenn der Schädiger die Zahlung verzögert. Aus Sicht des Gerichts reichte es aus, dass der Mann seine finanzielle Lage rechtzeitig offengelegt hatte.
Auch zusätzliche Verzögerungen durch verspätete Ersatzteillieferungen in der Werkstatt wertete das Gericht als Risiko des Schädigers. Entscheidend war außerdem, dass der Betroffene für den Mietwagen einen Sonderpreis von 21 Euro netto pro Tag vereinbart hatte. Deshalb sah das Gericht die Kosten in voller Höhe als erstattungsfähig an.
Für den Alltag bedeutet die Entscheidung vor allem eines. Wer nach einem unverschuldeten Unfall die Reparatur nachweislich nicht vorfinanzieren kann, muss nicht automatisch auf einem langfristig nötigen Mietwagen sitzen bleiben. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |