Mietwagen-Kosten nach Flugverspätung: Wann Airlines zahlen

Flug verspätet, Mietwagenstation zu: Wer sein Auto erst nach Ladenschluss abholt, zahlt oft extra – kann sich das Geld aber unter Umständen von der Airline zurückholen. | Foto: dpa
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Mietwagen-Kosten nach Flugverspätung. Wer wegen einer verspäteten Landung den Mietwagen erst nach Ladenschluss abholen kann, kann den Aufpreis unter Umständen von der Airline zurückverlangen. Das gilt, wenn die Fluggesellschaft die Verspätung zu verantworten hat und die Zusatzkosten direkt dadurch entstanden sind.

So war es in einem Fall vor dem Amtsgericht Geldern. Ein Mann landete am Abend mehr als eine Stunde später als geplant und musste für die Abholung seines gebuchten Mietwagens nach Ende der regulären Öffnungszeit einen Säumniszuschlag von 65 Euro zahlen.

Das Gericht entschied, dass die Airline diesen Betrag erstatten muss. Grundlage ist ein möglicher Verzugsschadenersatz, wenn die verspätete Ankunft zusätzliche Kosten auslöst, die bei planmäßiger Landung nicht angefallen wären. Über die Entscheidung zum Aktenzeichen 4 C 448/25 berichtet die Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" in ihrer Ausgabe 3/2026.

Zusatzkosten müssen unmittelbar durch die Verspätung entstehen

Nach Auffassung des Gerichts kommt es Fluggästen in der Regel darauf an, das Ziel zumindest ungefähr zur geplanten Zeit zu erreichen. Denn an die Ankunft hängen oft weitere feste Planungen.

  • die Abholung eines Mietwagens
  • das Erreichen eines Kreuzfahrtschiffs im Hafen
  • andere gebuchte Leistungen mit festen Zeiten

Schadenersatz setzt allerdings Bedingungen voraus. Einerseits muss die Airline die Verspätung verursacht haben. Außergewöhnliche Umstände wie Extremwetter können den Anspruch ausschließen. Andererseits muss klar belegbar sein, dass die Zusatzkosten allein wegen der verspäteten Landung entstanden sind.

"Sie können Ihre Lage daran messen, ob die Kosten auch bei pünktlicher Ankunft angefallen wären", schreibt der Rechtsanwalt Christian Gerd Kotz zu diesem Fall auf seiner Website. Der Rat: "Dokumentieren Sie hierzu genau, dass die reguläre Geschäftszeit des Anbieters (z. B. der Mietwagenstation) während der Verspätungszeit endete und der Aufpreis ausschließlich wegen der späten Abholung erhoben wurde."

Für Reisende zeigt der Fall, dass sich Belege für zusätzliche Kosten nach einer Flugverspätung im Einzelfall auch bei kleineren Beträgen lohnen können. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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