Mehr Zulagen für Familien: Riester-Vertrag noch 2026 prüfen

Beratung statt Bauchgefühl: Verbraucherzentralen oder Honorarberater helfen, ob ein günstiger Riester-Vertrag noch lohnt. | Foto: dpa
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Riester-Rente sichern. Wer wenig verdient oder Kinder hat, kann mit einem noch 2026 abgeschlossenen Riester-Vertrag unter Umständen höhere staatliche Zulagen erhalten als im neuen Fördersystem ab 2027. Ein genauer Vergleich kann sich deshalb lohnen.

Die klassische Riester-Rente läuft aus. Ab Donnerstag, 1. Januar, wird sie durch neue staatlich geförderte Modelle ersetzt. Dazu gehört unter anderem ein sogenanntes Altersvorsorgedepot, bei dem das Geld stärker am Aktienmarkt angelegt werden kann.

Neue Riester-Verträge lassen sich deshalb nur noch bis Ende des Jahres abschließen. Bereits bestehende Verträge laufen jedoch auch danach zu den bisherigen Bedingungen weiter.

So funktioniert die Förderung bei der Riester-Rente

Riester-Sparer erhalten eine jährliche Grundzulage von 175 Euro. Voraussetzung ist, dass vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr eingezahlt werden. Der Beitrag ist auf maximal 2100 Euro pro Jahr begrenzt und muss mindestens 60 Euro betragen.

Ein Beispiel zeigt die Größenordnung. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 15.000 Euro liegt der erforderliche Bruttobeitrag bei 600 Euro im Jahr. Darin sind die staatlichen Zulagen bereits enthalten.

  • Ein Single müsste nach Abzug der Grundzulage noch 425 Euro selbst einzahlen.
  • Kinderzulagen verringern den Eigenanteil zusätzlich. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es 185 Euro oder 300 Euro pro Jahr, je nach Geburtsjahr des Kindes.

Bei geringem Einkommen kann das alte System günstiger sein

Ab dem neuen Fördersystem zahlt der Staat zu jedem eigenen Euro bis zu einem Sparbetrag von 360 Euro einen Zuschuss von 50 Cent. Für Beträge zwischen 360 und 1800 Euro gibt es noch 25 Cent pro eingezahltem Euro.

Nach Einschätzung von Merten Larisch, Experte für Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Bayern, kann die bisherige Förderung dennoch attraktiver sein. Entscheidend ist, wie hoch der Eigenbeitrag ausfallen muss, um eine bestimmte Zulage zu erhalten.

  • Ein geringfügig Beschäftigter mit einem Jahresverdienst von 7236 Euro zahlt im bisherigen System 115 Euro pro Jahr ein und erhält dafür 175 Euro Zulage. Im neuen System wären für dieselbe Förderung rund 350 Euro notwendig.
  • Ein Elternteil mit zwei Kindern und einem Bruttojahreseinkommen bis 20.875 Euro bekommt derzeit für einen Eigenbeitrag von 60 Euro Zulagen von insgesamt 775 Euro. Nach der neuen Regel wären etwa 350 Euro nötig, um eine ähnlich hohe Förderung zu erreichen.

Riester-Vertrag läuft auch nach der Reform weiter

Ein abgeschlossener Riester-Vertrag bleibt auch nach der Reform bestehen. Die Förderung gilt weiterhin nach den bisherigen Regeln. Deshalb kann ein Abschluss noch vor dem Systemwechsel für manche Haushalte sinnvoll sein, besonders bei niedrigem Einkommen oder mehreren Kindern.

Auch Selbstständige können profitieren, wenn sie über einen rentenversicherungspflichtigen Minijob förderberechtigt sind.

In der Auszahlphase gilt die Riester-Rente als unflexibel

Langfristig kann sich jedoch ein Wechsel in das neue Modell lohnen. Der Vorteil der alten Förderung kann sich etwa durch steigendes Einkommen oder wegfallende Kinderzulagen verändern.

Hinzu kommt ein struktureller Nachteil. Ein großer Teil des angesparten Kapitals muss später als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Nach Berechnungen von Fachleuten müssten Versicherte je nach Tarif oft 95 bis 150 Jahre alt werden, um das gesamte Kapital wieder zu erhalten. Das restliche Guthaben ist in der Regel nicht vererbbar.

Deshalb gilt. Die Attraktivität eines neuen Riester-Vertrags hängt stark von Einkommen, Familienstand und Förderhöhe ab. Ein individueller Vergleich kann zeigen, ob das alte oder das neue System langfristig besser passt. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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