Mehr Steuern sparen: Wann Homeoffice statt Büro lohnt

Die Arbeit von zu Hause erledigen: Aus steuerlicher Sicht kann das - gerade bei kurzen Arbeitswegen - durchaus lohnenswert sein.  | Foto: dpa
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Homeoffice-Pauschale. Wer nur einen kurzen Arbeitsweg hat, kann mit Tagen im Homeoffice bei der Steuer oft mehr absetzen als mit dem Weg ins Büro. Der Grund liegt in der festen Tagespauschale, die unabhängig von der Entfernung gilt und sich bei vielen Beschäftigten stärker auswirkt als die Kilometerpauschale.

Aktuell können pro Tag im Homeoffice sechs Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Maximal sind 210 Tage pro Jahr möglich. Damit ergibt sich ein Betrag von bis zu 1.260 Euro. "Die Pauschale wird ohne Nachweise gewährt und zählt zu den Werbungskosten", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Seit diesem Jahr gilt zugleich eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer für den einfachen Arbeitsweg. Doch diese Pauschale deckt die tatsächlichen Kosten nicht immer ab. Gerade bei hohen Spritpreisen oder kurzen Strecken fällt der steuerliche Vorteil oft geringer aus.

Bei kurzen Arbeitswegen kann Homeoffice mehr bringen

Die beiden Modelle funktionieren unterschiedlich:

  • Homeoffice-Pauschale: sechs Euro pro Tag, maximal 210 Tage im Jahr.
  • Entfernungspauschale: 38 Cent pro Kilometer für den einfachen Arbeitsweg.

Wer nur wenige Kilometer zur Arbeit fährt, kommt mit der Kilometerpauschale häufig auf einen niedrigeren Betrag als mit sechs Euro pro Homeoffice-Tag. "Wer nur wenige Kilometer zur Arbeit fährt, erhält über die Entfernungspauschale oft weniger als im Homeoffice", sagt Karbe-Geßler.

Allerdings wirkt sich die Pauschale steuerlich erst aus, wenn die gesamten Werbungskosten über dem Pauschbetrag liegen. Dieser beträgt derzeit 1.230 Euro pro Jahr.

Pro Arbeitstag zählt nur eine Variante

Wichtig ist eine saubere Dokumentation der Arbeitstage. Wer teilweise im Büro und teilweise zu Hause arbeitet, darf pro Tag nur eine der beiden Pauschalen ansetzen. Falsche Angaben sind steuerlich nicht erlaubt.

Eine einfache Übersicht über Büro- und Homeoffice-Tage, etwa in einer Excel-Liste oder im Kalender, kann deshalb hilfreich sein. Die Angaben werden in der Steuererklärung in der Anlage N eingetragen.

Zusätzlich lassen sich dort auch Kosten für Arbeitsmittel geltend machen. Dazu gehören etwa ein beruflich genutzter Laptop oder ein Bürostuhl.

Unterm Strich kann sich ein genauer Vergleich der Arbeitstage lohnen, besonders bei kurzen Pendelstrecken und häufigem Arbeiten von zu Hause. dpa/red

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Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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