Mehr Rente für Paare: Wann sich Rentensplitting lohnt

Rentensplitting heißt: faire Aufteilung – ist aber auch verbindlich. Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos, weil die Rechnung bei jedem Paar anders ausfällt. | Foto: dpa
  • Rentensplitting heißt: faire Aufteilung – ist aber auch verbindlich. Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos, weil die Rechnung bei jedem Paar anders ausfällt.
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Rentensplitting. Paare können Rentenansprüche untereinander aufteilen und so eine gerechtere Altersvorsorge erreichen. Besonders relevant ist das, wenn ein Partner wegen Kindererziehung oder Teilzeit deutlich weniger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Partner zusammengerechnet und anschließend gleichmäßig aufgeteilt. Die Person mit den höheren Ansprüchen gibt dabei einen Teil ihrer Anwartschaften an den anderen Partner ab. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Die Regelung gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Die gemeinsame Aufteilung kann die spätere Rente der Person mit geringeren Ansprüchen erhöhen. Gleichzeitig sinkt die eigene Rente des Partners mit den höheren Einzahlungen entsprechend.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Damit ein Rentensplitting möglich ist, gelten mehrere Bedingungen:

  • Die Ehe wurde nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen. Wurde früher geheiratet, müssen beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sein.
  • Beide Partner müssen jeweils mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen.
  • Es muss eine Erklärung beim zuständigen Rentenversicherungsträger abgegeben werden. In der Regel erfolgt sie gemeinsam.

Die Erklärung kann frühestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt abgegeben werden, an dem die jüngere Person die Regelaltersgrenze erreicht. Stirbt ein Partner vorher, kann auch die hinterbliebene Person allein über das Rentensplitting entscheiden.

Vorteil: Anspruch bleibt auch nach dem Tod bestehen

Ein Vorteil des Rentensplittings ist die dauerhafte Anpassung der eigenen Rente. Die erhöhte Rentenzahlung bleibt auch bestehen, wenn der Partner oder die Partnerin später stirbt. Selbst eine neue Heirat ändert daran nichts.

Im Unterschied dazu steht die klassische Hinterbliebenenrente. Diese entfällt normalerweise bei einer erneuten Heirat. Allerdings schließen sich beide Modelle gegenseitig aus. Wer sich für das Rentensplitting entscheidet, kann später keine Witwen- oder Witwerrente mehr erhalten.

Entscheidung ist endgültig

Das Splitting kann auch noch gewählt werden, wenn bereits eine Witwen- oder Witwerrente gezahlt wird. Rückgängig machen lässt sich die Entscheidung allerdings nicht mehr.

Weil die finanziellen Folgen stark vom individuellen Einkommen, der Rentenhöhe und der Lebenssituation abhängen, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung eine vorherige Beratung. Ein Rentensplitting kann sich etwa dann rechnen, wenn eigenes Einkommen so hoch ist, dass eine Hinterbliebenenrente ohnehin nicht ausgezahlt würde.

Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung auch in den Broschüren «Rentensplitting – partnerschaftlich teilen» sowie «Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten» auf der Website Deutsche-Rentenversicherung.de. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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