Mehr Netto-Rente ab Juli: Was vom Plus übrig bleibt
- Am 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten in ganz Deutschland um 4,24 Prozent.
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Rentenerhöhung ab Juli. Mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Dienstag, 1. Juli, 4,24 Prozent mehr Rente. Doch das Plus kommt nicht vollständig im Portemonnaie an, weil weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.
Der Rentenwert steigt von 40,79 Euro auf 42,52 Euro pro Entgeltpunkt. Für viele Ruheständler bedeutet das spürbar höhere Monatsbeträge.
Beispiele für die Bruttorente ab Juli:
- Bei 500 Euro Monatsrente steigt der Betrag um 21,20 Euro.
- Bei 1.000 Euro Monatsrente erhöht sich die Zahlung um 42,40 Euro.
- Bei 1.500 Euro Monatsrente kommen 63,60 Euro hinzu.
- Bei 2.000 Euro Monatsrente beträgt das Plus 84,80 Euro.
Ein Teil dieses Zuwachses wird allerdings direkt wieder abgezogen. Rentnerinnen und Rentner zahlen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie vollständig zur Pflegeversicherung.
Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung reduzieren das Plus
Den allgemeinen Beitragssatz der Krankenversicherung von 14,7 Prozent sowie den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent tragen Rentner und Rentenversicherung jeweils zur Hälfte. Anders ist es bei der Pflegeversicherung. Diese zahlen Ruheständler komplett selbst.
Für Kinderlose liegt der Beitrag bei 4,2 Prozent, für Rentnerinnen und Rentner mit Kindern bei 3,6 Prozent.
Rechnet man bei Kinderlosen rund 13 Prozent Abzüge auf die Rentenerhöhung, bleibt vom Brutto-Plus weniger übrig:
- Bei 500 Euro Monatsrente bleiben rund 18 Euro mehr im Monat.
- Bei 1.000 Euro Monatsrente bleiben etwa 37 Euro übrig.
- Bei 1.500 Euro Monatsrente steigt das Netto um rund 55 Euro.
- Bei 2.000 Euro Monatsrente beträgt das Plus etwa 74 Euro.
Damit schrumpft die nominelle Erhöhung von 4,24 Prozent auf etwa 3,7 Prozent netto.
Auch Steuern können die Rentenerhöhung weiter mindern
Neben Sozialabgaben kann auch die Einkommensteuer das Rentenplus reduzieren. «Weiterhin sind Rentenerhöhungen in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig», erklärt Lohi-Vorstand Tobias Gerauer.
Wer mit der Jahresrente über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt und keine steuermindernden Ausgaben geltend machen kann, muss den zusätzlichen Betrag mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.
Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete. Steuermindernde Ausgaben können zum Beispiel Kosten für Handwerker, Haushaltshilfen oder Krankheitskosten sein.
Die tatsächliche Rentenerhöhung hängt deshalb immer davon ab, wie hoch die Rente ist und welche Abgaben im Einzelfall anfallen. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |