Mehr Kosten bei China‑Bestellungen: Neue EU‑Gebühr ab Juli
- Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU werden durch neue Zollgebühren spürbar teurer, was Käuferinnen und Käufer beim nächsten Online-Einkauf direkt im Geldbeutel trifft.
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Onlinebestellungen außerhalb der EU. Wer günstige Produkte etwa aus China bestellt, muss ab Mittwoch, 1. Juli, mit zusätzlichen Kosten rechnen. Für Sendungen unter 150 Euro wird eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie fällig. Gerade bei sehr günstigen Artikeln kann sich der Einkauf dadurch deutlich verteuern.
Betroffen sind typische Onlinekäufe wie Kopfhörer, Handyhüllen, T‑Shirts oder Modeschmuck aus Nicht‑EU‑Ländern. Neben der bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer kommt laut Verbraucherzentrale Berlin künftig die neue Pauschale hinzu.
Bei günstigen Produkten fällt der Aufschlag besonders ins Gewicht. Die Verbraucherschützer nennen ein Beispiel: Eine Handyhülle für 7 Euro kann durch Einfuhrumsatzsteuer, Zollpauschale und mögliche Zusatzgebühren am Ende fast 20 Euro kosten.
Niedrige Preise verlieren schnell ihren Vorteil
Zusätzlich zur neuen Gebühr verlangen manche Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn diese nicht bereits vom Händler erledigt wurde. Damit steigen die Gesamtkosten vor allem bei günstigen Bestellungen schnell.
Innerhalb der Europäischen Union fallen solche Einfuhrabgaben grundsätzlich nicht an. Ausnahmen gelten lediglich für bestimmte Waren wie Kaffee, Alkohol sowie Tabakprodukte und deren Ersatzprodukte.
Händler außerhalb der EU: Rechte oft schwerer durchsetzbar
Beim Einkauf in Drittstaaten spielt nicht nur der Preis eine Rolle. Auch Verbraucherrechte sind eingeschränkt. Laut Verbraucherzentrale lassen sich Widerruf oder Gewährleistung gegenüber Händlern außerhalb der EU oft schwerer durchsetzen, Rücksendungen können kompliziert werden.
Vor einer Bestellung empfiehlt es sich deshalb, das Impressum und die Versandbedingungen genau zu prüfen. Daraus lässt sich erkennen, wo der Händler seinen Sitz hat und welche zusätzlichen Kosten entstehen können.
Weitere Gebühr für günstige Sendungen geplant
Die neue Pauschale bleibt voraussichtlich nicht die einzige Änderung. Für Sendungen unter 150 Euro soll ab Sonntag, 1. November, zusätzlich eine sogenannte Zollersatzgebühr eingeführt werden. Die genaue Höhe will die EU‑Kommission noch festlegen.
Langfristig plant die EU, alle Pakete vom ersten Euro an zollpflichtig zu machen. Sobald die Mitgliedstaaten technisch alle Sendungen kontrollieren und bearbeiten können, sollen diese Regeln voraussichtlich ab 2028 gelten. Für eine konkrete Berechnung möglicher Abgaben stellt die Zollverwaltung online einen Abgabenrechner bereit. Insgesamt zeigt sich damit: Der Preisvorteil bei sehr günstigen Bestellungen außerhalb der EU schrumpft deutlich. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |