Mehr Hilfe bei der Steuer: Neue Regeln für Rentner und Arbeitnehmer
- Steuerlich beraten lassen? Die Hilfe von Lohnsteuerhilfevereinen können bald mehr Menschen in Anspruch nehmen.
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Steuererklärung 2026. Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre mit höheren Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen können ab Dienstag, 1. September, häufiger die Hilfe von Lohnsteuerhilfevereinen nutzen. Für die Steuererklärung 2025 bringt das vielen Pflichtveranlagten aber noch keinen Vorteil.
Bislang durften Lohnsteuerhilfevereine nur beraten, wenn zusätzliche Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen oder privaten Veräußerungsgeschäften bestimmte Grenzen nicht überschritten. Diese lagen bei 18.000 Euro für Einzelveranlagte und 36.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Diese Obergrenzen werden gestrichen.
«Künftig können also auch Beschäftigte, Rentner und Pensionäre mit höheren Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen die Hilfe der Vereine in Anspruch nehmen», erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Die Reform öffnet den Zugang, aber nicht für alle Steuerfälle
Ausgeschlossen bleiben in der Regel weiter Menschen mit Einkünften aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie aus Land- und Forstwirtschaft. Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine bleibt damit auf ihren klassischen Mitgliederkreis begrenzt.
Für viele Betroffene ist die Änderung dennoch eine spürbare Entlastung. Gerade Rentner mit Vermietungseinkünften oder Arbeitnehmer mit einem Wertpapierdepot können damit künftig leichter und oft günstiger Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung bekommen.
Für die Steuererklärung 2025 wird es oft noch zu spät
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, kann für die Erklärung 2025 meist nicht einfach bis September warten. «Denn für Pflichtveranlagte endet die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 bereits am 31. Juli 2026, also noch vor Inkrafttreten der neuen Regeln», so Karbe-Geßler. «Wer bis dahin nicht bereits wirksam steuerlich beraten ist, sollte deshalb nicht auf die Reform spekulieren.»
Für Pflichtveranlagte mit bisher zu hohen Nebeneinkünften heißt das, dass für die Steuererklärung 2025 andere Hilfe nötig bleibt oder die Erklärung selbst erledigt werden muss. Die Reform ist damit ein Fortschritt für kommende Steuerjahre, aber keine nachträgliche Entlastung für die aktuelle Frist. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |