Mehr Hilfe bei der Steuer: Neue Regeln für Rentner und Arbeitnehmer

Steuerlich beraten lassen? Die Hilfe von Lohnsteuerhilfevereinen können bald mehr Menschen in Anspruch nehmen.  | Foto: dpa
  • Steuerlich beraten lassen? Die Hilfe von Lohnsteuerhilfevereinen können bald mehr Menschen in Anspruch nehmen.
  • Foto: dpa
  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Steuererklärung 2026. Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre mit höheren Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen können ab Dienstag, 1. September, häufiger die Hilfe von Lohnsteuerhilfevereinen nutzen. Für die Steuererklärung 2025 bringt das vielen Pflichtveranlagten aber noch keinen Vorteil.

Bislang durften Lohnsteuerhilfevereine nur beraten, wenn zusätzliche Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen oder privaten Veräußerungsgeschäften bestimmte Grenzen nicht überschritten. Diese lagen bei 18.000 Euro für Einzelveranlagte und 36.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Diese Obergrenzen werden gestrichen.

«Künftig können also auch Beschäftigte, Rentner und Pensionäre mit höheren Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen die Hilfe der Vereine in Anspruch nehmen», erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Die Reform öffnet den Zugang, aber nicht für alle Steuerfälle

Ausgeschlossen bleiben in der Regel weiter Menschen mit Einkünften aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie aus Land- und Forstwirtschaft. Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine bleibt damit auf ihren klassischen Mitgliederkreis begrenzt.

Für viele Betroffene ist die Änderung dennoch eine spürbare Entlastung. Gerade Rentner mit Vermietungseinkünften oder Arbeitnehmer mit einem Wertpapierdepot können damit künftig leichter und oft günstiger Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung bekommen.

Für die Steuererklärung 2025 wird es oft noch zu spät

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, kann für die Erklärung 2025 meist nicht einfach bis September warten. «Denn für Pflichtveranlagte endet die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 bereits am 31. Juli 2026, also noch vor Inkrafttreten der neuen Regeln», so Karbe-Geßler. «Wer bis dahin nicht bereits wirksam steuerlich beraten ist, sollte deshalb nicht auf die Reform spekulieren.»

Für Pflichtveranlagte mit bisher zu hohen Nebeneinkünften heißt das, dass für die Steuererklärung 2025 andere Hilfe nötig bleibt oder die Erklärung selbst erledigt werden muss. Die Reform ist damit ein Fortschritt für kommende Steuerjahre, aber keine nachträgliche Entlastung für die aktuelle Frist. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.