Mehr Flexibilität für Riester-Sparer: Wechsel erst ab Januar
- Ab 1. Januar 2027 sollen Riester-Sparer die Möglichkeit haben, das bereits angesparte Riester-Vermögen in die neuen Produkte der geförderten Altersvorsorge zu überführen
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Riester-Rente behalten oder wechseln. Für Millionen Sparer stellt sich wegen der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge eine praktische Frage. Bestehende Riester-Verträge dürfen weiterlaufen, gleichzeitig entsteht ab 1. Januar eine neue Möglichkeit, das angesparte Geld in modernere Vorsorgeprodukte zu übertragen. Entscheidend ist, ob der bestehende Vertrag ausreichend Rendite bringt oder nur wegen der staatlichen Förderung attraktiv ist.
Die bisherigen Riester-Verträge bleiben unverändert gültig. "Die alten Riesterverträge genießen weiterhin und unbefristet Bestandsschutz", sagt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Wer mit der Entwicklung seines Vertrags zufrieden ist, muss also nichts unternehmen. Zulagen und steuerliche Vorteile bleiben bestehen.
Wie rentabel ein Vertrag tatsächlich ist, hängt stark von der persönlichen Situation ab. Laut Merten Larisch, Experte für Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Bayern, lohnt sich Riester besonders dann, wenn ein großer Teil der Einzahlungen aus staatlicher Förderung stammt. Als grobe Orientierung nennt er folgende Aufteilung:
- Eigenbeiträge machen höchstens ein Drittel der gesamten Einzahlungen aus
- Rund zwei Drittel stammen aus staatlichen Zulagen
Diese Konstellation kann vor allem bei Haushalten mit niedrigerem Einkommen und mehreren Kindern entstehen.
Viele Verträge wurden bereits gestoppt oder gekündigt
Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Sparer mit ihren Verträgen unzufrieden sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schätzt, dass rund die Hälfte der etwa 20 Millionen abgeschlossenen Riester-Verträge inzwischen gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurde.
Von einer Kündigung rät Jana Bauer allerdings ab. Wer den Vertrag komplett auflöst, muss die erhaltenen staatlichen Zulagen und mögliche Steuervorteile zurückzahlen. Das kann einen großen Teil der bisherigen Förderung zunichtemachen.
Als Alternative kommt häufig eine Beitragsfreistellung infrage. Dabei bleibt das bereits angesparte Kapital im Vertrag bestehen. Neue Einzahlungen entfallen und damit auch neue Zulagen. Der Vorteil liegt in der Flexibilität. Die Einzahlung kann später wieder aufgenommen werden, etwa wenn sich die Lebenssituation ändert und höhere Zulagen möglich werden.
Neues Vorsorgedepot bringt mehr Renditechancen
Mit der Reform der geförderten Altersvorsorge sollen künftig neue Produkte entstehen. Ab 1. Januar können Sparer ihr vorhandenes Riester-Guthaben in diese neuen Angebote übertragen, ohne die bisherige staatliche Förderung zu verlieren.
Ein zentrales Element ist das sogenannte Altersvorsorgedepot. Dort kann das Geld stärker am Kapitalmarkt investiert werden. Die Garantien sind niedriger als beim klassischen Riester-Vertrag. Dafür sinken häufig die Kosten und die Renditechancen können steigen.
Auch bei Rentenversicherungen sind Änderungen geplant. Bisher galt eine vollständige Garantie. Zum Beginn der Auszahlphase musste mindestens das gesamte eingezahlte Kapital inklusive Zulagen vorhanden sein. Diese Vorgabe schränkte viele Anbieter bei der Geldanlage ein.
Künftig sind zwei Garantielevel vorgesehen:
- Produkte mit 100 Prozent Garantie auf das eingezahlte Kapital
- Produkte mit 80 Prozent Garantie und größeren Renditechancen
Auszahlung eventuell nach hinten verschieben
Für Menschen kurz vor Rentenbeginn kann ein weiterer Punkt wichtig sein. Wenn die Auszahlungsphase eines bestehenden Riester-Vertrags erst nach dem Stichtag beginnt, kann das angesparte Vermögen möglicherweise noch in ein neues Auszahlprodukt übertragen werden.
"Dann wäre ein Wechsel des Vorsorgevermögens aus dem alten Riester-Vertrag in ein Auszahlprodukt nach den neuen Regeln möglich", sagt Jana Bauer. Das könnte mehr Flexibilität bei der Auszahlung bringen und unter Umständen geringere Kosten verursachen. Ob sich der Start der Auszahlphase verschieben lässt, hängt allerdings vom jeweiligen Anbieter ab.
Die staatliche Förderung bleibt auch im neuen System ein zentraler Bestandteil. Für Einzahlungen bis 360 Euro jährlich zahlt der Staat 50 Cent pro Euro dazu. Für Beträge zwischen 360 und 1.800 Euro steigt die Förderung um 25 Cent je eingezahltem Euro. Dadurch kann eine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr entstehen. Familien erhalten zusätzlich einen Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind und Jahr, wenn monatlich mindestens 25 Euro eingezahlt werden.
Welche Variante langfristig besser passt, hängt stark von Einkommen, Familienstand und Risikobereitschaft ab. Ein Vergleich verschiedener Angebote kann deshalb besonders zum Jahresanfang sinnvoll sein, wenn die neuen Vorsorgeprodukte verfügbar sind. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |