Lungenprobleme abklären: Diese Warnzeichen zählen
- Lungenkrebs bleibt oft lange unauffällig: Husten, Atemnot, Brustschmerzen oder blutiger Auswurf sollten ärztlich untersucht werden.
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Lungenprobleme abklären. Anhaltender oder veränderter Husten, Atemnot, Brustschmerzen und blutiger Auswurf sollten medizinisch eingeordnet werden, besonders wenn die Beschwerden nicht abklingen.
Nach Angaben seiner Ärzte hat Papst Leo XIV. Lungenkrebs. Bei einer Routineuntersuchung sei ein Knoten entdeckt und der untere Lappen der rechten Lunge entfernt worden. Die Untersuchung habe ein Lungenadenokarzinom ergeben.
Viele Lungenerkrankungen verursachen lange keine eindeutigen Beschwerden. Kleine Tumoren werden nach Angaben des Krebsinformationsdienstes häufig zufällig entdeckt, etwa bei einer Röntgenuntersuchung des Brustkorbs aus einem anderen Anlass. Die Deutsche Krebshilfe weist darauf hin, dass Beschwerden bei Lungenkrebs zu Beginn oft unspezifisch sein können.
Diese Beschwerden sollten ärztlich eingeordnet werden
Hinter den Warnzeichen können neben Lungenkrebs auch andere Erkrankungen der Atemwege stehen, etwa eine chronische Bronchitis. Eine Untersuchung kann die Ursache klären, insbesondere bei Beschwerden, die anhalten oder sich verändern.
- anhaltender oder veränderter Husten
- Atemnot oder Luftnot
- Brustschmerzen
- blutiger Auswurf
- unbeabsichtigter Gewichtsverlust
- wiederkehrende Atemwegsinfekte, Fieber oder Schluckbeschwerden
Stark Rauchende können Anspruch auf ein Lungen-CT haben
Tabakrauchen gilt als Hauptrisikofaktor für Lungenkrebs. Seit April können gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen alle zwölf Monate ein kostenloses Lungenkrebsscreening erhalten. Das Angebot richtet sich an Menschen von 50 bis 75 Jahren, die mindestens 25 Jahre ohne längere Unterbrechung geraucht haben und auf mindestens 15 Packungsjahre kommen.
Beim Niedrigdosis-CT entstehen mit Röntgenstrahlen Schnittbilder der Lunge, die auf Auffälligkeiten untersucht werden. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine hausärztliche oder internistische Praxis prüfen und bei Bedarf an eine radiologische Praxis überweisen.
Anhaltende Atemwegsbeschwerden und ein möglicher Anspruch auf das Screening lassen sich damit frühzeitig medizinisch einordnen. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |