Kreditkarte im Hotel: Diese Rechte gelten beim Check-in

Wird etwas von der Karte abgebucht, was man nicht nachvollziehen kann? Dann sollten Urlauber tätig werden. | Foto: Fabian Sommer/dpa/dpa-mag
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Kreditkarte im Hotel. Hotels dürfen beim Check-in eine Kreditkarte als Sicherheit verlangen, wenn diese Praxis vor der Buchung transparent genannt wurde. Für Gäste ist vor allem wichtig, ob ein Betrag nur blockiert oder tatsächlich abgebucht wird. Nach dem Aufenthalt muss eine solche Vorreservierung zeitnah wieder freigegeben werden.

Auch wenn das Zimmer bereits bezahlt ist, nutzen Hotels die Kreditkarte häufig als zusätzliche Absicherung. Die Juristin Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum sagt, dass der Hinweis vor der Buchung erkennbar sein muss. In vielen Fällen steht er in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Hotelverband Deutschland empfiehlt Hoteliers grundsätzlich, zur Absicherung von Buchungen eine Kreditkarte zu hinterlegen. Das kann laut dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Stefan Dinnendahl bereits bei der Buchung geschehen oder spätestens beim Check-in.

Ein blockierter Betrag muss nachvollziehbar sein

Die Kreditkarte dient Hotels als Sicherheit für mögliche Zusatzkosten. Dazu zählen etwa nicht bezahlte Leistungen aus der Minibar oder Schäden an der Zimmereinrichtung.

"Falls ein Betrag auf der Karte blockiert wird, muss das Hotel aber klar sagen, wie viel und wie lange", sagt Wojtal. Die Höhe darf je nach Zimmerpreis unterschiedlich ausfallen. Bei einer Suite für 15.000 Euro kann die Sicherheitsleistung höher sein als bei einem Zimmer für 80 Euro. Sie muss aber in einem angemessenen Verhältnis zu den möglichen Kosten stehen.

Nach dem Aufenthalt muss das Hotel den vorreservierten Betrag wieder freigeben. Nach Einschätzung der Verbraucherschützerin sollte das spätestens nach 14 Tagen geschehen.

Ohne vorherigen Hinweis ist eine Weigerung rechtlich heikel

Ob ein Hotel die Übernachtung verweigern darf, wenn ein Gast trotz bereits bezahltem Zimmer keine Kreditkarte hinterlegen will, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist, was vor der Buchung vereinbart wurde.

Der Hotelverband Deutschland schreibt: Bestehe ein Beherbergungsvertrag, könne dieser nicht ohne sachlichen Grund aufgehoben werden. "Verweigert ein Gast erforderliche Angaben, kommt es daher auf den Einzelfall an."

Wojtal sind in Deutschland keine entsprechenden Urteile bekannt. Ist die Kreditkartenpflicht in den Vertragsbedingungen festgeschrieben, könnte das Hotel nach ihrer Einschätzung die Übernachtung wohl verwehren. Wird der Gast erst beim Check-in ohne vorherige Information damit konfrontiert, ist rechtlich fraglich, ob das Hotel seine Leistung verweigern könnte.

In anderen Ländern kann die Rechtslage anders aussehen. Das gilt auch innerhalb der Europäischen Union, etwa in Spanien, Italien oder Griechenland. Für solche Fragen gibt es laut Wojtal keinen einheitlichen europäischen Rahmen. Es gilt nationales Recht.

Nach der Reise zählt die Kreditkartenabrechnung

Wer eine Kreditkarte hinterlegt hat, sollte nach dem Aufenthalt die Abrechnung kontrollieren. Bei unklaren oder zweifelhaften Abbuchungen ist nach Wojtals Einschätzung zunächst das Hotel der richtige Ansprechpartner. Sinnvoll ist eine schriftliche Nachfrage mit der Bitte um Begründung der Forderung.

Bleibt eine Antwort aus oder wirkt die Abbuchung trotz Erklärung nicht gerechtfertigt, kommt der Kartendienstleister oder die kartenausgebende Bank ins Spiel. Unter Umständen lässt sich eine Abbuchung zurückholen. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, ein sogenanntes Chargeback anzubieten, gibt es laut Wojtal aber nicht.

Anders kann es bei eindeutig nicht autorisierten Zahlungen sein oder wenn der vereinbarte Betrag überschritten wurde. Nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie ist der Betrag grundsätzlich unverzüglich vom Zahlungsdienstleister zu erstatten, wenn die Zahlung oder ihre Höhe so nicht freigegeben wurde.

Praktisch entscheidend ist deshalb, vor der Buchung auf Hinweise zur Kreditkarte zu achten und nach der Reise blockierte oder abgebuchte Beträge zu prüfen. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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