Kindergeld online beantragen: So lassen sich teure Fehler vermeiden
- Kindergeld online beantragen: Eltern können den Antrag sicher und kostenfrei über die offizielle Seite der Bundesagentur für Arbeit stellen.
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Kindergeld online beantragen. Eltern können den Kindergeldantrag nach der Geburt kostenlos online erledigen. Entscheidend ist, dass der Antrag über die offizielle Seite der Familienkasse läuft und nicht über private Anbieter mit zweifelhaftem Angebot.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Nach ihrer Einschätzung wirken manche privaten Webseiten durch Gestaltung und Sprache offiziell, obwohl sie keine Behördenseiten sind.
Wer den Antrag dort abwickelt, erhält im ungünstigsten Fall überteuerte oder unbrauchbare Dokumente und Dienstleistungen. Die Verbraucherzentrale berichtet auch von Unternehmen, die Geld dafür verlangen, Anfragen lediglich an Behörden weiterzuleiten, die Leistung aber nicht selbst zu erbringen.
Offizielle Seite und Impressum genau prüfen
Um unnötige Kosten und Aufwand zu vermeiden, kommt es beim Online-Antrag vor allem auf URL und Impressum an. Kindergeld ab Geburt kann kostenlos bei der Familienkasse beantragt werden. Online läuft das über das offizielle Serviceportal der Bundesagentur für Arbeit. Dort stehen auch die Voraussetzungen für den Antrag.
Für eine papierlose Abwicklung ohne Unterschrift wird eine BundID benötigt. Besonders einfach ist es laut den Angaben, wenn Eltern zunächst das Begrüßungsschreiben ihrer Familienkasse mit persönlichem Zugangscode abwarten.
Der Zugangscode folgt in der Regel auf die Mitteilung des Bundeszentralamts für Steuern mit der Steuer-ID des neugeborenen Kindes. Wer den Antrag mit diesem Code bei der Bundesagentur für Arbeit startet, muss weniger Angaben selbst eintragen.
Ab März soll Kindergeld teils ohne Antrag kommen
Beim Kindergeld ist zudem eine Entlastung geplant. Voraussichtlich ab März soll die Leistung ohne Antrag an Eltern ausgezahlt werden, die bereits ein Kind haben und Kindergeld beziehen. Voraussichtlich ab November soll das auch für Eltern nach einer neuen Geburt gelten.
Bis dahin bleibt der sichere Weg der Antrag über das offizielle Portal der Bundesagentur für Arbeit. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |