Kasko zahlt nicht bei Falschangaben: Risiko nach Autodiebstahl
- Profi am Werk: So deutlich dürfte man es in der Regel nicht mitbekommen, wenn jemand ein Auto klaut. Doch Ehrlichkeit wird auch vom geschädigten Besitzer erwartet.
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Autodiebstahl bei der Versicherung melden. Nach einem gestohlenen Auto zahlt die Kaskoversicherung oft nur dann, wenn die Angaben im Schadenformular vollständig und korrekt sind. Schon eine falsche oder verschwiegene Information kann dazu führen, dass Versicherte ihre Glaubwürdigkeit verlieren und am Ende kein Geld erhalten.
Darauf weist ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hin. In dem Fall ging es um einen Autobesitzer, der seiner Kaskoversicherung meldete, sein BMW sei gestohlen worden. Er habe das Fahrzeug morgens ordnungsgemäß verschlossen geparkt und es mittags nicht mehr vorgefunden.
Bei der Schadenanzeige verneinte der Mann jedoch ausdrücklich die Frage nach reparierten oder unreparierten Vorschäden.
Unfall in der Vergangenheit verschwieg der Halter
Später stellte sich heraus, dass das Auto vor dem Kauf in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt gewesen war. Über diesen Schaden war der Käufer nach Angaben des Gerichts auch informiert worden. Wegen dieser falschen Angaben verweigerte die Versicherung die Zahlung.
Der Fall landete vor Gericht. Ein Täter wurde nie ermittelt. Zeugen für den behaupteten Diebstahl gab es ebenfalls nicht.
Normalerweise reicht das "äußere Bild" eines Diebstahls
Bei Autodiebstählen haben Versicherte normalerweise eine Beweiserleichterung. Sie müssen oft nur das sogenannte "äußere Bild" eines Diebstahls darlegen. Dazu gehört zum Beispiel:
- Das glaubhafte Schildern, wann und wo das Auto abgestellt wurde
- Die Feststellung, dass das Fahrzeug später verschwunden war
- Mögliche Zeugen, die das Abstellen beobachtet haben
Direkte Beweise sind in solchen Fällen selten vorhanden. Häufig gibt es weder Videoaufnahmen noch Zeugen für die Tat.
Falsche Angaben können die Beweiserleichterung kosten
Nach Einschätzung des Oberlandesgerichts zerstörte das Verschweigen der Unfallhistorie die Glaubwürdigkeit des Klägers. Dadurch konnte er sich nicht mehr auf die übliche Beweiserleichterung berufen.
In dieser Situation hätte der Mann den Diebstahl mit zusätzlichen Beweisen nachweisen müssen. Weil weder ein Täter ermittelt wurde noch ausreichende Belege für das Verschwinden des Autos vorlagen, blieb der Nachweis unvollständig.
Das Gericht entschied daher zugunsten der Versicherung. Sie wurde vollständig von der Leistungspflicht befreit und musste keinen Schaden ersetzen. Das Urteil zeigt, dass bei der Schadenmeldung selbst scheinbar nebensächliche Angaben entscheidend sein können. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |