Jobbike-Leasing: Diese Steuer-Vorteile sind 2030 möglich

Symbolbild: Dienstrad-Leasing kann über Steuervergünstigungen günstiger sein als ein Privatkauf. Entscheidend sind Modell, Arbeitgeberbeteiligung und die Regeln zum geldwerten Vorteil. | Foto: Hamik/stock.adobe.com
  • Symbolbild: Dienstrad-Leasing kann über Steuervergünstigungen günstiger sein als ein Privatkauf. Entscheidend sind Modell, Arbeitgeberbeteiligung und die Regeln zum geldwerten Vorteil.
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Jobbike Leasing Steuer Vorteile. Ein Dienstrad kann die monatlichen Kosten deutlich senken, weil bei richtiger Gestaltung weniger Steuern und Sozialabgaben anfallen als beim Privatkauf.

Wer wegen hoher Spritpreise nach einer alltagstauglichen Alternative fürs Pendeln sucht, landet schnell beim Dienstrad. Entscheidend ist dabei nicht nur der Preis des Fahrrads, sondern vor allem, wie das Leasing im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi) ordnet zwei Modelle ein. Je nach Variante ist die private Nutzung entweder komplett steuerfrei oder steuerlich stark begünstigt. Das macht insbesondere E-Bikes bis 25 km/h als „Jobbike“ interessant.

Zwei Modelle, zwei Steuerfolgen

Variante 1: Arbeitgeber zahlt komplett

Übernimmt der Arbeitgeber die Leasingkosten zu einhundert Prozent und geschieht das zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn, ist die private Nutzung laut Lohi bis Ende 2030 steuer- und sozialabgabenfrei. Dabei spielt es keine Rolle, wie oft das Rad privat oder beruflich genutzt wird.

Wichtig ist eine saubere vertragliche Regelung, idealerweise als eigener Überlassungsvertrag zum Arbeitsvertrag.

Variante 2: Entgeltumwandlung über den Bruttolohn

Häufiger ist die Gehaltsumwandlung. Die Leasingrate wird vom Bruttolohn abgezogen. Laut Lohi gilt die Steuervergünstigung nur, wenn der Arbeitgeber Leasingnehmer ist und sich in irgendeiner Form beteiligt, zum Beispiel über Versicherung oder Wartung.

So wirkt sich die Entgeltumwandlung aufs Netto aus

Der praktische Effekt: Durch den geringeren Bruttolohn sinken Steuer und Sozialabgaben. Die Lohi rechnet ein Beispiel:

  • E-Bike mit Listenpreis: 4.000 Euro
  • Leasingrate: rund 70 Euro pro Monat
  • Bruttoeinkommen: 5.000 Euro
  • Steuerklasse 1, ledig, konfessionslos

In dieser Konstellation sinkt das Nettoeinkommen laut Beispiel gerundet um etwa 35 Euro pro Monat. Die Leasingrate fühlt sich damit ungefähr „halb so teuer“ an. Der Vorteil fällt umso größer aus, je höher das Bruttogehalt ist.

Als Einordnung nennt die Lohi auch die Kehrseite: Weil das Brutto sinkt, können Bemessungsgrundlagen für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld sowie die Rentenbeiträge leicht niedriger ausfallen.

Geldwerter Vorteil: Beim Dienstrad meist 0,25 Prozent

Für Dienstwagen ist die private Nutzung oft mit der Ein-Prozent-Regel verbunden. Beim Dienstfahrrad fällt laut Lohi seit 2020 in der Regel nur ein geldwerter Vorteil von 0,25 Prozent an. Grundlage ist die unverbindliche Preisempfehlung inklusive Mehrwertsteuer.

Im Beispiel mit 4.000 Euro Listenpreis ergibt das 10 Euro geldwerten Vorteil pro Monat. Bei einem Lohnsteuersatz von 37 Prozent wären das 3,72 Euro Steuer pro Monat.

Die Lohi rechnet weiter: Über drei Jahre werden so insgesamt 134 Euro Lohnsteuer beziehungsweise 180 Euro inklusive Sozialabgaben fällig. Im Vergleich zu 1.260 Euro an Steuern und Abgaben auf das Bruttogehalt ergibt das im Beispiel eine Ersparnis von 1.080 Euro auf Arbeitnehmerseite.

Arbeitsweg: Kein Extra-Zuschlag wie beim Dienstwagen

Ein zusätzlicher Vorteil im Alltag: Anders als beim Dienstwagen fällt beim Jobbike laut Lohi kein Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit an.

Trotzdem bleibt die Entfernungspauschale nutzbar. Die Lohi nennt 38 Cent pro Kilometer Arbeitsweg. Bei 6 Kilometern Entfernung und 210 Arbeitstagen wären das 478,80 Euro Werbungskosten.

Kauf am Ende des Leasings: günstig möglich, aber steuerlich relevant

Leasingverträge laufen typischerweise drei Jahre. Danach kann das Rad zurückgegeben und ein neues Modell geleast werden. Alternativ ist häufig ein Kauf möglich. Anbieter werben laut Lohi oft mit Restkaufpreisen von 17 bis 22 Prozent.

Beim günstigen Kauf kann jedoch erneut ein geldwerter Vorteil entstehen. Die Finanzverwaltung setzt laut Lohi grundsätzlich einen Restwert von 40 Prozent an. Die Differenz zum tatsächlich gezahlten Kaufpreis kann der Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent versteuern. In der Praxis übernehmen Leasinganbieter diese Besteuerung teils, sodass der Nutzer beim Kauf keine zusätzlichen Steuern zahlt.

Im Lohi-Beispiel:

  • Jobbike: 4.000 Euro
  • Summe Zahlungen über drei Jahre: 1.394 Euro
  • Kaufpreis am Ende: 700 Euro bei 20 Prozent Nachlass
  • Angenommener Restwert (40 Prozent): 1.600 Euro
  • Differenz: 900 Euro, pauschal zu versteuern mit 225 Euro

Diese 225 Euro übernimmt im Beispiel der Händler. Insgesamt zahlt der Beschäftigte damit 2.140 Euro und übernimmt das Rad ins Eigentum.

Praktische Konsequenz

Wer ein Dienstrad ins Auge fasst, kann laut Lohi vor allem dann profitieren, wenn Arbeitgeberrolle, Entgeltumwandlung und geldwerter Vorteil sauber geregelt sind und die persönliche Einbuße beim Brutto zu den eigenen Lebensumständen passt.

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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