Jeder fünfte Verdachtsfall bestätigt: So häufig passieren Behandlungsfehler

Ist nach der OP auch wieder alles raus aus dem Patienten? Immer wieder werden bei Operationen auch Gegenstände vergessen. (Symbolbild) | Foto: Frank Molter/dpa
  • Ist nach der OP auch wieder alles raus aus dem Patienten? Immer wieder werden bei Operationen auch Gegenstände vergessen. (Symbolbild)
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Baden-Württemberg. Patienten mit Verdacht auf einen Behandlungsfehler können sich kostenlos an ihre Krankenkasse wenden – in Baden-Württemberg wurden nach der aktuellen Auswertung des Medizinischen Dienstes 283 gesundheitliche Schäden nach fehlerhaften Behandlungen bestätigt.

Mehr als jeder fünfte Verdachtsfall bestätigt

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg hat 1.251 Verdachtsfälle untersucht. In mehr als jedem fünften Fall bestätigten die unabhängigen Gutachter einen Behandlungsfehler, der zu einem Schaden für die Patientin oder den Patienten führte. Zehn Menschen starben nachweislich an den Folgen eines Behandlungsfehlers. Das waren genauso viele wie im Jahr davor.

Insgesamt stellten die Gutachter 377 Behandlungsfehler fest. In knapp 100 Fällen ließ sich aber nicht nachweisen, dass der Fehler auch die Ursache für den gesundheitlichen Schaden war. Ein unerwünschter körperlicher Zustand kann nach Angaben des Medizinischen Dienstes auch durch eine nicht vermeidbare Komplikation einer Therapie entstehen.

Mehr schwere vermeidbare Fehler erfasst

Deutlich gestiegen ist die Zahl der sogenannten Never Events. So nennt der Medizinische Dienst besonders schwerwiegende Fehler, die grundsätzlich vermeidbar wären. Dazu zählen etwa eine Seitenverwechslung bei einer Operation, falsch verabreichte Medikamente oder Gegenstände, die nach einer Operation im Körper zurückbleiben.

21 solcher Vorfälle wurden erfasst. Im Jahr davor waren es zwölf, zwei Jahre zuvor vier. Einen belastbaren Trend leiten die Gutachter daraus nicht ab, weil die Fallzahlen dafür zu klein seien. Kritisch seien die Vorfälle dennoch, weil sie bei korrekten Abläufen gar nicht erst auftreten dürften.

Viele Meldungen nach Operationen

Am häufigsten vermuteten Patienten Behandlungsfehler nach Operationen oder Behandlungen in der Orthopädie und Unfallchirurgie. Diese Fachbereiche machten 25 Prozent der Verdachtsfälle aus. Gut jeder zehnte Verdachtsfall betraf Gynäkologie oder Geburtshilfe. Danach folgten Zahnärzte.

In fast allen Fällen richtete sich der Vorwurf gegen Ärztinnen und Ärzte. Nur selten betraf er andere Berufsgruppen, meist die Pflege.

Der Medizinische Dienst betont, dass eine Häufung von Verdachtsfällen in einem Fachgebiet nicht automatisch etwas über dessen Sicherheit aussagt. Manche Fehler seien für Patientinnen und Patienten leichter zu erkennen als andere. Operationen würden deshalb vermutlich häufiger gemeldet als etwa Fehler bei Medikamenten.

Zahlen zeigen nur einen Ausschnitt

Die Auswertung ist nach Angaben des Medizinischen Dienstes nicht repräsentativ. Erfasst werden nur Fälle, die dem Dienst zur Begutachtung vorgelegt wurden. Die Dunkelziffer ist unklar.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz geht davon aus, dass die tatsächliche Zahl deutlich höher liegt. Fälle würden auch vor Gerichten oder bei Ärztekammern behandelt. Die Stiftung fordert eine stärkere Fehlerkultur in Praxen und Kliniken. Dazu zählten transparente Abläufe, manipulationssichere Patientenakten und sichere Systeme bei der Medikamentenausgabe.

Wohin sich Patienten bei Verdacht wenden können

Wer einen Behandlungsfehler vermutet, kann zunächst die Krankenkasse einschalten. Diese kann beim Medizinischen Dienst ein Gutachten beauftragen. Für Patientinnen und Patienten entstehen dadurch keine Kosten.

Weitere Möglichkeiten sind:

  • Krankenkasse: Sie kann Gutachten veranlassen und muss Betroffene laut Medizinischem Dienst auch bei möglichen Schadensersatzansprüchen unterstützen.
  • Landesärztekammer: Dort können sich Patienten an eine Gutachterkommission wenden. Ziel ist eine objektive Klärung und möglichst eine außergerichtliche Einigung.

Grundlage für die Gutachten sind Unterlagen wie Operationsberichte und die Schilderungen der Patientinnen und Patienten. Ein Behandlungsfehler liegt laut Medizinischem Dienst dann vor, wenn die Behandlung nicht dem zum Zeitpunkt der Behandlung anerkannten fachlichen Standard entsprach.

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg ist der fachlich unabhängige Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Er prüft unter anderem Fragen des Patientenschutzes, die Qualität in der Pflege und Krankenhausstrukturen. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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