Japankäfer breitet sich aus: Diese Regeln gelten jetzt in Rheinland-Pfalz

ADD erweitert Pufferzone wegen Japankäfer (Symbolbild). | Foto: Uli Deck/dpa
  • ADD erweitert Pufferzone wegen Japankäfer (Symbolbild).
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Rheinland-Pfalz. Für Teile rund um Mainz gelten nach Funden des Japankäfers nahe der Landesgrenze zu Hessen strengere Vorgaben für Pflanzen, Erde und Grünabfälle. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat die Pufferzone um Teile der Verbandsgemeinde Rhein-Selz erweitert. Sie umfasst nun auch Bereiche der Stadt Mainz sowie der Verbandsgemeinden Bodenheim und Rhein-Selz.

Der nur etwa einen Zentimeter große Japankäfer gilt als Quarantäneschädling. Nach Angaben der Behörde befällt er mehr als 400 Pflanzenarten und kann vor allem Wiesen, Rasenflächen, Zierpflanzen sowie den Wein- und Obstbau stark schädigen.

Diese Regeln gelten in der Pufferzone

Für mindestens drei Jahre gelten in dem Gebiet besondere Auflagen:

  • Der Transport von Pflanzen mit Erde aus dem Gebiet ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
  • Die Verbringung von Oberboden bis zu 30 Zentimetern Tiefe aus der Pufferzone ist ganzjährig verboten.
  • Von Montag, 1. Juni, bis Dienstag, 30. September, dürfen Pflanzenmaterial aus der Grünpflege und unbehandelte Pflanzenreste grundsätzlich nicht aus der Pufferzone gebracht werden.
  • Betriebe mit Pflanzenproduktion müssen ihre Produktionsparzellen, Pflanzenbestände und die Umgebung im Umkreis von 100 Metern überwachen.

Woran der Käfer zu erkennen ist

Die Behörde bittet bei verdächtigen Funden um Mithilfe. Der Käfer hat einen metallisch glänzenden grünen Kopf, braune Flügel und an jeder Hinterleibseite fünf weiße Haarbüschel sowie zwei weitere am Ende des Hinterleibs. Verdächtige Tiere sollen eingefangen, aufbewahrt, fotografiert und der ADD gemeldet werden. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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