Heimkosten senken: Hilfe zur Pflege rechtzeitig beantragen

Ein Platz im Heim kann mitunter die finanziellen Möglichkeiten von Seniorinnen und Senioren übersteigen.  | Foto: dpa
  • Ein Platz im Heim kann mitunter die finanziellen Möglichkeiten von Seniorinnen und Senioren übersteigen.
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Hilfe zur Pflege. Wenn das Geld für den Heimplatz nicht mehr reicht, kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernehmen. Entscheidend ist, dass der Antrag auf Hilfe zur Pflege früh gestellt wird, weil die Leistung erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt wird.

Ein Platz im Pflegeheim kostet viele Bewohnerinnen und Bewohner erhebliche Summen. Im Bundesdurchschnitt waren zum Dienstag, 1. Juli, im ersten Jahr 3.364 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig. Das geht aus einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen hervor. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 256 Euro mehr.

In diesem Betrag steckt nicht nur der Eigenanteil für die Pflege. Hinzu kommen auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Wenn Rente und Ersparnisse dadurch aufgebraucht werden, kommt als finanzielle Unterstützung die sogenannte Hilfe zur Pflege infrage.

Der Antrag zählt erst ab dem Tag der Antragstellung

Nach Angaben der Verbraucherzentrale springt das zuständige Sozialamt ein, wenn der Antrag bewilligt wird. Voraussetzung ist in der Regel, dass eigenes Vermögen zunächst für die Heimkosten eingesetzt wurde. Eine alleinstehende Person darf dabei 10.000 Euro als Schonvermögen behalten.

Wichtig ist vor allem der Zeitpunkt. Die Verbraucherzentrale rät dazu, den Antrag frühzeitig zu stellen. Hilfe zur Pflege wird nicht rückwirkend gezahlt. Bereits entstandene Schulden für Heimkosten werden also in der Regel nicht übernommen.

Für den Antrag sind mehrere Nachweise nötig

Wer Hilfe zur Pflege beantragt, muss die eigene finanzielle Lage offenlegen. Das Sozialamt verlangt dafür mehrere Unterlagen in Kopie. Dazu gehören laut Verbraucherzentrale unter anderem:

  • Personalausweis
  • bei Vertretung durch Angehörige zusätzlich Vollmacht oder Betreuerausweis
  • der letzte Bescheid über Leistungen der Pflegekasse
  • Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
  • Nachweise über Einkünfte wie Rentenbescheide, Pensionsnachweise, Sonderzahlungen und sonstige Einnahmen
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen wie Sparbücher, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge, Grundbesitz oder Lebensversicherungen
  • ein Nachweis über die Höhe der Heimkosten

Je nach Fall kann es sinnvoll sein, sich vorab beim Sozialamt oder bei einer Beratungsstelle zu informieren, welche Nachweise genau verlangt werden.

Kinder mit hohem Einkommen können beteiligt werden

Wer Hilfe zur Pflege erhält, bei dem prüft das Sozialamt anschließend auch die Einkommenssituation der Kinder. Liegt das Jahresbruttoeinkommen erwachsener Kinder über 100.000 Euro, kommt eine Beteiligung an den Heimkosten als Elternunterhalt in Betracht.

Auch Wohngeld oder Pflegewohngeld kommen infrage

Ist die finanzielle Lücke kleiner, kann auch Wohngeld eine Möglichkeit sein. Dieser Zuschuss zu den Wohnkosten wird bei der Wohngeldbehörde beantragt. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kann auch der Träger des Pflegeheims den Antrag stellen, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.

Zusätzlich gibt es in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern das Pflegewohngeld. Damit werden Investitionskosten teilweise oder vollständig übernommen. Wer die Heimkosten nicht mehr tragen kann, sollte die möglichen Hilfen deshalb möglichst früh prüfen. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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