Guthaben schützen: P-Konto sichert Geld vor Pfändung

Trotz Kontoüberziehung: Banken müssen ein vorhandenes Girokonto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln. | Foto: Mascha Brichta/dpa-mag
  • Trotz Kontoüberziehung: Banken müssen ein vorhandenes Girokonto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln.
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P-Konto einrichten. Ein Pfändungsschutzkonto schützt Guthaben bis zum persönlichen Freibetrag, sodass Gläubiger nur Beträge oberhalb dieser Grenze erhalten können. Für Menschen mit Schulden kann die Umwandlung eines Girokontos deshalb entscheidend sein, damit eingehendes Geld für laufende Ausgaben verfügbar bleibt.

Der Rechtsanspruch ist klar geregelt: «Jeder Mensch mit einem Girokonto hat ein Recht darauf, dieses in ein P-Konto umwandeln zu lassen», sagt Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Banken dürfen die Umwandlung eines bestehenden Girokontos nicht ablehnen.

Die wichtigste Grenze betrifft die Zahl der Konten. Die P-Konto-Funktion gilt nur für genau ein Konto pro Person. Wer bereits ein anderes P-Konto führt, kann nicht zusätzlich ein weiteres Girokonto mit diesem Schutz versehen lassen.

Banken dürfen ein P-Konto nicht wegen Schulden ablehnen

Auch ein bereits überzogenes Girokonto ist kein Grund, die Einrichtung eines P-Kontos zu verweigern. Gehen nach der Umwandlung wieder Gutschriften ein, müssen diese im Rahmen der Freibeträge zur Verfügung stehen. Die Bank darf sie dann nicht mehr mit eigenen Forderungen aus dem überzogenen Konto verrechnen.

Wichtig für die praktische Nutzung ist allerdings: Ein P-Konto wird als reines Guthabenkonto geführt. Es kann nach der Umwandlung nicht erneut überzogen werden. Damit schützt es zwar vor Pfändungszugriffen oberhalb der geschützten Grenze, ersetzt aber keinen Dispokredit.

Silke Rey Romero von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet dennoch von Problemen in der Praxis: «In der Praxis hören wir dennoch immer wieder von solchen Fällen». In solchen Situationen kann der Hinweis auf den Rechtsanspruch helfen. Unterstützung bieten Verbraucherzentralen oder Schuldnerberatungen.

Ein Basiskonto kann den Pfändungsschutz absichern

Wenn die Umwandlung des bisherigen Girokontos nicht reibungslos klappt, kommt ein Basiskonto nach dem Zahlungskontogesetz in Betracht. Darauf hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union Anspruch, auch asylsuchende oder obdachlose Personen.

Das Antragsformular für ein Basiskonto muss jede Bank bereitstellen. Der Vorteil liegt laut Rey Romero im Verfahren: «Beim Basiskonto ist die Einrichtung als P-Konto bereits im offiziellen Antragsformular vorgesehen». Das P-Konto müsse dann direkt eingerichtet werden.

Damit der Schutz nicht lückenhaft bleibt, sollte das bisherige Girokonto ausdrücklich gekündigt und der gesamte Zahlungsverkehr auf das neue Konto verlegt werden. Praktisch bedeutet das: Pfändungsschutz funktioniert am zuverlässigsten, wenn nur ein tatsächlich genutztes Konto als P-Konto geführt wird. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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