Gerichtsprozesse in Rheinland-Pfalz: Warum Gutachter so wichtig sind

Psychiatrischen Gutachten kommt in Strafprozessen eine Schlüsselrolle zu.  | Foto: Oliver Berg/dpa
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Rheinland-Pfalz. In schweren Strafprozessen kann ein Gutachten entscheidend sein. Es beeinflusst etwa die Frage, ob ein Angeklagter schuldfähig ist oder in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden muss. In Gerichten in Rheinland-Pfalz gehören Sachverständige deshalb zu den wichtigsten Beteiligten eines Verfahrens.

Besonders bei Tötungs- oder Sexualdelikten bestellt das Gericht zwingend einen Experten. Das gilt auch, wenn eine Unterbringung in der Forensik oder in einer Entziehungsanstalt geprüft wird. Aktuell beschäftigt ein solcher Fall die Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Dort wird geprüft, ob Anklage gegen einen 26 Jahre alten Griechen erhoben wird, der den Zugbegleiter Serkan Çalar getötet haben soll.

Eile wegen Untersuchungshaft

Gerichte können grundsätzlich eigene Sachverständige auswählen. In der Praxis greifen sie jedoch häufig auf den Gutachter der Staatsanwaltschaft zurück. Ein Grund ist Zeitdruck. Befindet sich ein Beschuldigter in Untersuchungshaft, gilt das sogenannte Beschleunigungsgebot. Beginnt der Prozess nicht innerhalb von sechs Monaten, prüft das Oberlandesgericht, ob der Haftbefehl weiter bestehen darf.

Nach Angaben des Vizepräsidenten des Landgerichts Zweibrücken, Andreas Herzog, braucht ein Gutachter für seine Arbeit oft mindestens ein halbes Jahr. Verteidiger könnten sich deutlich schneller in einen Fall einarbeiten. Deshalb versuchten Gerichte bei Terminproblemen eher einen neuen Verteidiger zu finden als einen neuen Gutachter.

Fachwissen für das Gericht

Sachverständige unterstützen Richter bei medizinischen und psychologischen Fragen. Häufig sind es Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie mit zusätzlicher Qualifikation in der forensischen Psychiatrie. Je nach Fall können auch andere Experten hinzugezogen werden.

  • Psychiater und Psychotherapeuten für Fragen der Schuldfähigkeit
  • Sexualwissenschaftler bei Sexualdelikten
  • Kinder und Jugendpsychiater bei jungen Beschuldigten

Der Gutachter erklärt medizinische Zusammenhänge und bewertet mögliche Störungen. Die Entscheidung trifft am Ende jedoch das Gericht. Richter müssen begründen, warum sie einem Gutachten folgen oder davon abweichen.

Zu wenige Sachverständige

Viele Gerichte arbeiten regelmäßig mit denselben Experten zusammen. Das erleichtert die Zusammenarbeit, kann aber auch eine gewisse Nähe entstehen lassen. Gleichzeitig gibt es nach Einschätzung von Fachleuten zu wenige Gutachter. Eine genaue Statistik für Rheinland-Pfalz existiert nicht.

Die Erstellung eines Gutachtens ist aufwendig. Zunächst werden die Ermittlungsakten ausgewertet. Danach folgen Gespräche mit dem Beschuldigten, Tests und die Auswertung von Krankenakten oder anderen Informationen. Insgesamt investieren Sachverständige oft 20 bis 50 Arbeitsstunden. Hinzu kommen Termine vor Gericht.

Arbeitet der Beschuldigte nicht mit, wird die Begutachtung deutlich schwieriger. Experten müssen dann stärker auf vorhandene Akten und frühere Berichte zurückgreifen.

Nach Einschätzung von Richtern wird die verminderte Schuldfähigkeit seltener festgestellt, als viele vermuten. Die rechtlichen Hürden dafür sind hoch. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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