Fristende in Rheinland-Pfalz: 18.140 Anträge auf Fluthilfe

Die Frist für Fluthilfe-Anträge bei der Förderbank ISB endet am 30. Juni 2026. (Symbolbild) | Foto: Sebastian Gollnow/dpa
  • Die Frist für Fluthilfe-Anträge bei der Förderbank ISB endet am 30. Juni 2026. (Symbolbild)
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Rheinland-Pfalz. Neue Erstanträge auf Fluthilfe sind nach dem Fristende nicht mehr möglich. In Rheinland-Pfalz endete die Frist bei der Investitions- und Strukturbank am Montag, 30. Juni.

So viele Anträge gingen bis zum Fristende ein

Bis zum Fristende lagen nach Angaben der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz rund 18.140 vollständige Anträge vor. Darunter waren etwa 12.520 Anträge für Hausrat, 4.570 für private Gebäudeschäden und 1.060 aus dem Unternehmensbereich.

Bislang wurden laut Bank rund 1,5 Milliarden Euro bewilligt. Auf Unternehmen entfielen rund 698 Millionen Euro für 819 bewilligte Anträge. Für private Gebäudeschäden wurden rund 682 Millionen Euro in 4.045 Fällen bewilligt. Im Bereich Hausrat waren es rund 146 Millionen Euro für 12.006 Anträge.

Insgesamt wurden nach diesen Angaben 713 Anträge abgelehnt. Davon entfielen 477 auf Hausrat, 163 auf Gebäudeschäden und 73 auf Unternehmen.

Wer antragsberechtigt war

Anträge konnten je nach Schadensart von verschiedenen Gruppen gestellt werden, soweit der Schaden nicht durch Versicherungsleistungen gedeckt war.

  • Privathaushalte konnten Hilfe für beschädigten Hausrat beantragen. Das galt auch für Hausrat in vermieteten Ferienwohnungen.
  • Eigentümer von beschädigten Gebäuden waren antragsberechtigt. Dazu zählten auch private Vermieter sowie Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen.
  • Auch versicherte Privathaushalte konnten Anträge stellen, zum Beispiel für Hochwasserschutzmaßnahmen.
  • Unternehmen, Selbstständige und Angehörige freier Berufe konnten Unterstützung beantragen, um ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit wiederherzustellen.

Wofür die Hilfen verwendet werden dürfen

Bei Unternehmen werden nach Angaben der Bank Reparaturkosten übernommen oder der Wert zerstörter Gegenstände ersetzt. Die Förderung soll den Zustand vor der Flut wiederherstellen. Eine Besserstellung oder Modernisierung ist nach Darstellung der ISB nicht vorgesehen.

Im privaten Bereich gilt das „Prinzip der Gleichartigkeit“. Wiederherstellung oder Neubau müssen bei Fläche und Ausstattung dem entsprechen, was vor der Flut vorhanden war.

Warum Anträge abgelehnt werden können

Ablehnungen sind laut ISB aus mehreren Gründen möglich. Dazu zählen unvollständige Unterlagen, nicht ausreichend nachgewiesene Schäden, fehlende Kontoverifizierungen oder fehlende Mitwirkung.

Wie es nach dem Fristende weitergeht

Nach einer Bewilligung können weiterhin Mittelabrufe, Mehrkostenanträge und Verwendungsnachweise eingereicht werden. Bei privaten Gebäuden kann nach der Antragstellung zunächst eine Qualitätssicherung folgen.

Dabei prüfen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Auftrag der ISB die Schadensgutachten. Sie bewerten Umfang und Kosten der förderfähigen Maßnahmen. Nach Abschluss der Prüfung wird der Bewilligungsbescheid erteilt. Anschließend können die Fördermittel abgerufen werden.

Aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern stehen rund 15 Milliarden Euro bereit. Etwa 14 Milliarden Euro davon sind für das Ahrtal vorgesehen. Ein kleinerer Teil der Mittel wird von der ISB verwaltet. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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