EU-Parlament will EPR-Bürokratie für kleine Onlinehändler lockern

Beim Onlinekauf aus anderen EU-Ländern könnten kleine Shops entlastet werden: Das EU-Parlament will eine Bevollmächtigtenpflicht abschaffen, die für viele Händler den Auslandsversand erschwert. | Foto: Kwangmoozaa/stock.adobe.com
  • Beim Onlinekauf aus anderen EU-Ländern könnten kleine Shops entlastet werden: Das EU-Parlament will eine Bevollmächtigtenpflicht abschaffen, die für viele Händler den Auslandsversand erschwert.
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Verbraucher: Für viele kleine Onlinehändler könnte der grenzüberschreitende Verkauf innerhalb der EU künftig einfacher werden: Das Europäische Parlament spricht sich dafür aus, eine umstrittene Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten beim Versand in andere EU-Staaten wieder abzuschaffen. Das könnte das Angebot kleiner Shops stabilisieren – und verhindern, dass bestimmte Artikel aus dem EU-Ausland für Kundinnen und Kunden seltener werden.

Konkret geht es um Regeln im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Nach Angaben des Europaparlaments soll die Ausnahme unter anderem Bereiche wie Textilien, Batterien, Elektrogeräte, Verpackungen und Einwegkunststoffe betreffen. Die Details sind Teil des sogenannten „Environmental Omnibus“, zu dem das Parlament am Dienstag eine Position veröffentlicht hat.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) begrüßt den Vorstoß grundsätzlich. Aus Verbandssicht kann die Pflicht, in jedem Zielland einen Bevollmächtigten zu benennen, für kleine Händler so teuer und aufwendig sein, dass sie den Export praktisch einstellen.

Was sich für kleine Shops ändern könnte

Nach der Position des Europaparlaments soll eine Regel zurückgenommen werden, die kleinen Händlern beim Verkauf in andere EU-Länder zusätzliche organisatorische Anforderungen auferlegt. Der bevh fordert darüber hinaus weitergehende Schritte. Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim Verband, verlangt nach Verbandsangaben vor allem zwei Punkte:

  • Eine komplette Ausnahme für Kleinstmengen von sämtlichen EPR-Pflichten
  • Einen „One-Stop-Shop“, über den alle Meldepflichten zentral erledigt werden können

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Debatte vor allem indirekt relevant: Wenn kleine Händler wegen hoher Formalitäten weniger ins EU-Ausland liefern, sinkt die Auswahl in Nischen-Sortimenten – etwa bei speziellen Textilien, Akkus oder Ersatzteilen. Ob die vom Parlament vorgeschlagene Lockerung kommt und wie weit sie reicht, hängt nun von den weiteren Verhandlungen in Brüssel ab. [red]

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dpa content aus Ludwigshafen

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