E‑Scooter sicher fahren: Diese Regeln gelten jetzt

Neue Regeln ab März 2027: E-Scooter-Fahrende müssen sich bei Verstößen auf höhere Bußgelder und erweiterte Verkehrsvorschriften einstellen. | Foto: dpa
  • Neue Regeln ab März 2027: E-Scooter-Fahrende müssen sich bei Verstößen auf höhere Bußgelder und erweiterte Verkehrsvorschriften einstellen.
  • Foto: dpa
  • hochgeladen von Cornelia Bauer

E-Scooter-Regeln. Wer mit dem E‑Scooter unterwegs ist, muss ähnliche Verkehrsregeln beachten wie Radfahrende. Einige Vorschriften gelten bereits heute. Weitere Änderungen treten erst ab März 2027 in Kraft und betreffen zum Beispiel Bußgelder, Fahrregeln und die Technik der Roller.

E‑Scooter werden oft für kurze Wege genutzt. Etwa vom Bahnhof ins Büro oder zu einem Treffen in der Stadt. Auch wenn sie an Spielzeugroller erinnern, gelten sie rechtlich als Kraftfahrzeuge. Deshalb gibt es klare Regeln im Straßenverkehr.

Diese Regeln wurden überarbeitet. Die Änderungen orientieren sich stärker am Radverkehr. «Die Regelungen wurden mehr an den Radverkehr angepasst», sagt Svea Hagen vom Auto Club Europa (ACE). "Sie sind damit klarer und einheitlicher, und es gibt weniger Missverständnisse." Wichtig bleibt laut ACE jedoch der Zeitpunkt. Neue Vorschriften gelten erst ab März 2027.

"Es ist wichtig zu wissen, dass die neuen Regeln kommen", sagt Svea Hagen. «Aber zurzeit könnte man theoretisch rechtlich belangt werden, wenn man noch nicht geltende Regeln jetzt schon umsetzt.»

Diese E-Scooter-Regeln gelten schon heute

Mehrere Vorschriften sind bereits fest im Straßenverkehr verankert.

  • Das Mindestalter für das Fahren eines E‑Scooters liegt bei 14 Jahren. Bei vielen Leihangeboten gilt wegen der Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 18 Jahren.
  • Auf einem Roller darf nur eine Person fahren. Zwei Personen sind nicht erlaubt.
  • Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist das Fahren grundsätzlich verboten. Der Roller muss dort geschoben werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein Zusatzschild mit E‑Scooter‑Symbol und dem Wort «frei» Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
  • Auch für E‑Scooter gelten Alkoholgrenzen. Für Fahrende unter 21 Jahren gilt ein komplettes Alkoholverbot. Bereits ab 0,3 Promille können Strafen drohen. Möglich sind Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote. Das kann auch Auswirkungen auf einen Autoführerschein haben.
  • E‑Scooter brauchen eine Versicherung. Jedes Jahr ist eine neue Versicherungsplakette nötig. Fahren ohne Versicherungsschutz gilt als Straftat.
  • Beim Abbiegen muss die Richtung klar angezeigt werden. Üblich ist ein Handzeichen.
  • Steht in einer Einbahnstraße das Zusatzzeichen «Radverkehr frei», dürfen auch E‑Scooter entgegen der Fahrtrichtung fahren.
  • Eine Helmpflicht gibt es nicht. Der ACE empfiehlt dennoch, bei jeder Fahrt einen Helm zu tragen.
  • Ob E‑Scooter in Bus oder Bahn mitgenommen werden dürfen, entscheidet der jeweilige Verkehrsbetrieb. Viele Städte haben die Mitnahme bereits untersagt.

Was sich ab März 2027 für E-Scooter ändert

Mit der Reform werden einige Regeln angepasst und Bußgelder erhöht.

  • Wer zu zweit auf einem E‑Scooter fährt, zahlt künftig 25 Euro statt bisher 5 Euro. Gleichzeitig wird erlaubt, dass zwei Roller nebeneinander auf der Straße fahren dürfen, solange der Verkehr nicht behindert wird.
  • Das Fahren auf Gehwegen wird teurer. Das Verwarngeld steigt von 15 auf 25 Euro.
  • Ist ein Radweg vorhanden, können E‑Scooter künftig zwischen Fahrbahn und Radweg wählen. Nur bei einem blauen, runden Schild mit weißem Fahrrad gilt weiterhin eine verpflichtende Nutzung des Radwegs.
  • Neu zugelassene E‑Scooter müssen mit Blinkern ausgestattet sein. Ältere Modelle dürfen weiterhin ohne Blinker gefahren werden.
  • Der sogenannte Grünpfeil für Radfahrende an roten Ampeln gilt dann auch für E‑Scooter. Vor März 2027 kann das Überfahren der roten Ampel jedoch als Rotlichtverstoß gewertet werden.
  • Das Zusatzzeichen «Radverkehr frei» erlaubt künftig auch Elektrokleinstfahrzeugen die Nutzung bestimmter Bereiche wie Gehwege, Fußgängerzonen oder Busspuren. Kommunen können dies jedoch mit zusätzlichen Schildern wieder einschränken.

Unterm Strich bleibt für viele Fahrten zunächst alles beim Alten. Erst ab März 2027 gelten die neuen Regeln verbindlich im Straßenverkehr. dpa/red

Wochenblatt präsentiert das Pfalzfest Ludwigshafen

LokalesAnzeige
Pfalzfest 2026: Besonders in den Abendstunden füllt sich der Volkfestplatz, die geselligen Biergärten und Weindörfer. Lichter tauchen ihn in ein stimmungsvolles Licht.  | Foto: Martina Wörz/Lukom
3 Bilder

Pfalzfest Ludwigshafen 2026: Neuigkeiten und Programm zum Riesenrummel [Gewinnspiele]

Pfalzfest Ludwigshafen 2026. Vom 12. bis 21. Juni 2026 findet mit dem Pfalzfest eines der größten, meistbesuchten Volksfeste der Pfalz im Ebertpark statt. Die 4.000 bis 5.000 Volksfestbesucher, die täglich kommen, erwartet alles, was das Herz höherschlagen lässt: Riesenspaß und neue Fahrgeschäfte im Vergnügungspark; Konzerte bekannter Bands sowie ein Rahmenprogramm mit Events und Feuerwerken der Extraklasse. Das Angebot an feinster, bunter Kulinarik lässt sich nebenbei genießen. Wer Wein mag,...

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ