Erbschein trotz lückenhafter Nachweise: Gericht stärkt entfernte Erben

Kein Testament? Dann müssen entfernte Verwandte für eine Erbschaft ihre Verwandtschaft beweisen - etwa durch ein Familienstammbuch. | Foto: dpa
  • Kein Testament? Dann müssen entfernte Verwandte für eine Erbschaft ihre Verwandtschaft beweisen - etwa durch ein Familienstammbuch.
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Erbschein beantragen. Auch entfernte Verwandte können einen Erbschein erhalten, selbst wenn nicht jedes Dokument zur Familiengeschichte auffindbar ist. Ein Beschluss des Kammergerichts Berlin stellt klar, dass Nachlassgerichte keine unrealistisch hohen Nachweise verlangen dürfen. Gerade bei alten Familienlinien fehlen Unterlagen häufig.

Stirbt eine Person ohne Testament, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann erben die nächsten Verwandten. Gibt es keine Kinder, Enkel, Eltern oder Geschwister mehr, können auch weiter entfernte Angehörige erbberechtigt sein. Um ihren Anspruch geltend zu machen, müssen sie beim Nachlassgericht meist einen Erbschein beantragen und die Verwandtschaft nachweisen. In der Praxis kann das schwierig sein. Besonders bei weit verzweigten Familien oder bei Dokumenten, die etwa durch Kriegsfolgen verloren gingen, lassen sich Abstammungslinien oft nicht lückenlos mit Urkunden belegen.

Gericht: Nachlassgerichte dürfen Anforderungen nicht überspannen

Im konkreten Fall wollte eine entfernte Verwandte einen Erbschein beantragen. Das zuständige Nachlassgericht verlangte den vollständigen Nachweis sämtlicher Verwandtschaftsverhältnisse und erkannte vorgelegte Indizien nicht an. Dagegen legte die Antragstellerin Beschwerde ein.

Das Kammergericht Berlin entschied mit Beschluss (Az. 6 W 6/25), dass diese Anforderungen zu streng waren. Wenn keine näheren Verwandten existieren, erben diejenigen, die dem Verstorbenen vom Verwandtschaftsgrad her am nächsten stehen. Sind mehrere Personen gleich nah verwandt, erhalten sie gleiche Anteile. Zwar müssen Antragsteller bei der Aufklärung mitwirken. Ihre Pflicht endet jedoch dort, wo keine weiteren Belege mehr verfügbar sind oder deren Beschaffung unverhältnismäßig aufwendig wäre.

Auch Fotos, Briefe oder Zeugenaussagen können helfen

Nach Auffassung des Gerichts können neben klassischen Urkunden auch andere Hinweise berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Familienstammbücher oder Ahnenpässe
  • Taufscheine oder Bescheinigungen von Meldeämtern
  • Familienstandszeugnisse oder Abschriften öffentlicher Urkunden
  • Briefe oder Mitteilungen von Suchstellen bei Kriegsteilnehmern
  • Fotos etwa von Grabsteinen, Hochzeiten oder Todesanzeigen
  • Zeugenaussagen von Personen aus dem Familienumfeld

Dokumente mit biometrischen Merkmalen besitzen nach Einschätzung des Gerichts einen höheren Beweiswert als Unterlagen ohne solche Merkmale. Wenn selbst solche Hinweise fehlen, kann im Einzelfall auch eine eidesstattliche Versicherung als Nachweis dienen. Entscheidend ist laut Gericht eine Gesamtbewertung aller verfügbaren Informationen. Ergibt sich daraus ein plausibles Bild der Verwandtschaft und gibt es keine weiteren Ermittlungsansätze, muss der Erbschein erteilt werden. 
Der Beschluss stärkt damit die Position entfernter Erben. Fehlende Dokumente allein dürfen einen Erbanspruch nicht automatisch scheitern lassen. dpa/red

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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