Entschädigung bei Kofferverlust: Pauschalreisende können Geld zurückbekommen

Koffer weg, Urlaubslaune auch? Für Pauschalreisende kann es bei verlorenem Gepäck neben Ersatz für den Inhalt auch Geld vom Reisepreis zurück geben. | Foto: dpa
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Kofferverlust bei Pauschalreisen. Geht auf dem Flug zum Urlaubsort Gepäck verloren oder wird stark beschädigt, kann neben Ersatz für den Inhalt auch ein Teil des Reisepreises zurückverlangt werden. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankenthal, das einer Familie eine Entschädigung von fast 5.000 Euro zusprach.

Beim Hinflug in einen All-inclusive-Familienurlaub in der Türkei wurde der Kinderwagen beschädigt. Außerdem kam ein Koffer mit Kleidung und wichtigen Dingen für drei Kleinkinder am Zielort gar nicht an. Die Eltern mussten nach der Landung zunächst Ersatz kaufen.

Gericht wertet Gepäckverlust als Reisemangel

Die Kosten für neu gekaufte Sachen wurden vom Reiseveranstalter teilweise erstattet. Zusätzlich verlangte die Familie einen Teil des Reisepreises zurück. Begründung war, dass der Start in den Urlaub durch den Verlust und die Organisation der Ersatzkäufe erheblich belastet worden sei.

Das Landgericht Frankenthal sah darin einen Reisemangel. Reiseveranstalter hätten bei Pauschalreisen die Pflicht, aufgegebenes Gepäck unbeschädigt bis zum Zielort zu transportieren. Wenn Gepäck verloren geht oder beschädigt wird und dadurch der Urlaub beeinträchtigt ist, kann eine Minderung des Reisepreises möglich sein. Im konkreten Fall sprach das Gericht der Familie zusätzlich 35 Prozent des Reisepreises zu. Insgesamt muss der Veranstalter deshalb knapp 5.000 Euro zahlen (Az.: 7 O 321/25).

Erholungsurlaub galt trotzdem als möglich

Eine weitergehende Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit erhielt die Familie nicht. Nach Einschätzung des Gerichts blieb der Charakter der Reise als Bade- und Erholungsurlaub trotz der Probleme mit dem Gepäck grundsätzlich erhalten. Das Urteil ist rechtskräftig. dpa/red

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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