Entschädigung bei Hitze im Flugzeug: Rechte für Passagiere

Bloßes Unwohlsein, Kreislaufbeschwerden oder Kopfschmerzen reichen rechtlich nicht aus, um bei einer überhitzten Kabine Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber der Airline geltend machen zu können.  | Foto: dpa
  • Bloßes Unwohlsein, Kreislaufbeschwerden oder Kopfschmerzen reichen rechtlich nicht aus, um bei einer überhitzten Kabine Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber der Airline geltend machen zu können.
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Hitze im Flugzeug. Fällt die Klimaanlage aus und die Kabine heizt sich stark auf, können Passagiere Anspruch auf Wasser, Betreuung und unter Umständen sogar Entschädigung haben. Entscheidend sind Temperatur, Gesundheitsfolgen und mögliche Verspätungen beim Flug.

Am Wochenende klagten mehrere Passagiere am Frankfurter Flughafen in einem stark aufgeheizten Flugzeug der Airline SunExpress über Unwohlsein. Einige mussten medizinisch betreut werden. Die Fluggesellschaft entschuldigte sich. Der Flug nach Antalya startete verspätet.

Für Reisende stellt sich in solchen Situationen die Frage, welche Rechte gelten, wenn Hitze an Bord den Start oder den Flug deutlich belastet.

Bei großer Hitze muss Wasser verteilt werden

Nach EU‑Fluggastrechten sind kostenlose Getränke und Speisen normalerweise erst nach bestimmten Wartezeiten vorgeschrieben. Bei Kurzstrecken bis 1500 Kilometer etwa nach zwei Stunden.

Steigt die Temperatur in der Kabine jedoch auf ein gesundheitlich problematisches Niveau, gilt eine andere Bewertung. Dann könne von einer akuten Gesundheitsgefahr ausgegangen werden, erklärt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum. "In solchen Fällen muss die Crew unverzüglich Wasser verteilen."

Schmerzensgeld nur bei nachweisbarer Gesundheitsschädigung

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist möglich, aber nur unter klaren Voraussetzungen. Betroffene müssen belegen können, dass die Hitze tatsächlich zu einer körperlichen Verletzung geführt hat.

Dafür ist in der Regel ein medizinischer Nachweis nötig, etwa ein Attest. "Bloßes Unwohlsein, Kreislaufbeschwerden oder Kopfschmerzen reichen rechtlich nicht aus", so Wojtal.

Wie streng Gerichte prüfen, zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main aus dem Jahr 2022. Passagiere hatten Videos aus einem überhitzten Flugzeug vorgelegt. Das Gericht sah darin keinen ausreichenden Beleg für konkrete Gesundheitsgefahren und lehnte Schmerzensgeld ab.

Verspätung kann zu Entschädigung führen

Kommt es wegen technischer Probleme wie einer defekten Klimaanlage zu einer erheblichen Verspätung am Zielort, greifen häufig die EU‑Fluggastrechte.

Je nach Flugdistanz können Passagiere eine Ausgleichszahlung erhalten:

  • 250 Euro bei Kurzstrecken
  • 400 Euro bei Mittelstrecken
  • 600 Euro bei Langstrecken

Voraussetzung ist in der Regel, dass das Flugzeug mindestens drei Stunden später als geplant landet. Die EU‑Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der Europäischen Union starten. Bei Flügen aus einem Nicht‑EU‑Land in Richtung EU gilt sie nur für Airlines mit Sitz in der EU.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann zusätzlich eine Reisepreisminderung beim Veranstalter verlangen, wenn sich die Ankunft um mehr als vier Stunden verspätet. Laut ADAC sind dann meist etwa fünf Prozent des anteiligen Tagesreisepreises möglich. Für jede weitere Stunde können weitere fünf Prozent hinzukommen. Insgesamt ist die Minderung jedoch auf höchstens 20 Prozent des gesamten Reisepreises begrenzt.

In der Praxis zeigt sich. Extreme Hitze an Bord führt nicht automatisch zu Schadenersatz. Bei deutlicher Verspätung oder nachweisbaren Gesundheitsschäden bestehen jedoch klare Ansprüche nach europäischen Fluggastrechten. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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