Energiesperren: Kosten kennen und Schuldenspirale vermeiden

Energiesperren: Kosten kennen und Schuldenspirale vermeiden | Foto: Jens Vollmer
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Energiesperren Kosten vermeiden. Wer mit Strom- oder Gaszahlungen in Rückstand gerät, muss neben den offenen Beträgen oft zusätzlich mit teils hohen Sperr- und Entsperrkosten rechnen, die je nach Netzbetreiber stark variieren.

Wenn Abschläge oder Rechnungen liegen bleiben, kann am Ende nicht nur die Versorgung unterbrochen werden, es kommen auch Gebühren für Sperrung, Entsperrung oder sogar erfolglose Sperrversuche hinzu. Genau diese Zusatzkosten können eine ohnehin angespannte Lage verschärfen, weil sie den Rückstand weiter erhöhen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dazu 2026 einen Marktcheck veröffentlicht und Preisblätter von 58 Energienetzen ausgewertet. Das Ergebnis zeigt, wie groß die Unterschiede bei den Kosten sind und warum Transparenz für Betroffene wichtig ist.

Was eine Energiesperre im Alltag bedeutet

Unter einer Energiesperre wird die technische Unterbrechung der Strom- oder Gasversorgung verstanden, meist wegen Zahlungsrückständen. Typischer Ausgangspunkt sind nicht gezahlte Abschläge oder offene Rechnungen.

Wenn der Zahlungsverzug fortbesteht, muss der Energieversorger eine Versorgungssperre schriftlich androhen. Diese Sperrandrohung enthält Informationen zur Höhe des Rückstands und zum vorgesehenen Zeitpunkt der Sperre. In der Grundversorgung muss sie außerdem Hinweise enthalten, wie sich die Sperre abwenden lässt. Wird nicht gezahlt, beauftragt der Lieferant den zuständigen Netzbetreiber, der die Sperre technisch umsetzt.

Wie häufig Probleme rund um Energiesperren gemeldet werden

In den Verbraucherzentralen wurden im Jahr 2025 bundesweit über 1.700 Beschwerden zu (Liefer-)Sperren im Bereich Strom und Gas erfasst. Das waren 36 Prozent mehr als 2024. Im Vergleich zu 2023 hat sich das Beschwerdeaufkommen mehr als verdoppelt, ein Plus von 108 Prozent.

Der vzbv verweist außerdem auf Zahlen der Bundesnetzagentur, nach denen Energiesperren seit 2023 sowohl bei Strom als auch bei Gas zunehmen.

Welche Kosten bei Sperre und Entsperrung anfallen können

Der Marktcheck des vzbv zeigt deutliche Preisunterschiede je nach Netzbetreiber. Für die Gesamtkosten von Sperrung und Entsperrung zu üblichen Geschäftszeiten wurden folgende Werte ermittelt.

  • Strom: durchschnittlich 145 Euro, Bandbreite 92 bis 231 Euro.
  • Gas: durchschnittlich 168 Euro, Bandbreite 92 bis 315 Euro.

Zusätzlich können weitere Kostenpositionen relevant werden, etwa wenn Termine scheitern oder außerhalb der üblichen Zeiten entsperrt wird.

  • Entsperrung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten: Strom (13 Netze) durchschnittlich 146 Euro, Bandbreite 82 bis 243 Euro. Gas (9 Netze) durchschnittlich 181 Euro, Bandbreite 135 bis 243 Euro.
  • Erfolgloser Sperrversuch: Strom (23 Netze) durchschnittlich 61 Euro, Bandbreite 24 bis 95 Euro. Gas (19 Netze) durchschnittlich 61 Euro, Bandbreite 24 bis 99 Euro.
  • Stornierung bis zum Vortag der Sperrung: Strom (15 Netze) durchschnittlich 27 Euro, Bandbreite 7 bis 68 Euro. Gas (11 Netze) durchschnittlich 32 Euro, Bandbreite 8 bis 73 Euro.
  • Stornierung am Tag der Sperrung: Strom (15 Netze) durchschnittlich 46 Euro, Bandbreite 23 bis 88 Euro. Gas (11 Netze) durchschnittlich 42 Euro, Bandbreite 17 bis 88 Euro.

Der vzbv beschreibt auch Transparenzprobleme: Preisblätter seien teils schwer auffindbar. Kostenpositionen würden uneinheitlich dargestellt. Der Umgang mit Umsatzsteuer variiere. Dadurch kann unklar bleiben, welche tatsächlichen Kosten im Fall einer Sperre entstehen.

Kosten vermeiden: Welche Schutzmechanismen der vzbv fordert

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, damit Energiesperren Betroffene nicht zusätzlich in die Überschuldung treiben. Dazu zählen unter anderem folgende Punkte.

  • Verdopplung der Fristen zwischen Sperrandrohung und Durchführung sowie zwischen Terminankündigung und Durchführung.
  • Verbindliches Ruhen des Sperrvorgangs, wenn eine anerkannte Sozial-, Schuldner- oder Verbraucherberatung eingeschaltet ist.
  • Ein gesetzliches Wintermoratorium während der Heizperiode, wenn sonst eine angemessene, gesunde Beheizung nicht mehr sichergestellt ist und wenn Ratenzahlungsvereinbarungen eingehalten werden oder laufende Abschläge weiter gezahlt werden.
  • Stärkung und Weiterentwicklung von Abwendungsvereinbarungen, inklusive ausdrücklicher Möglichkeit zur Stundung.
  • Vereinheitlichung des Schutzniveaus unabhängig vom Vertragstyp und eine Ausweitung von Schutzregeln auch auf Sonderverträge.
  • Klare Definition angemessener Sperr- und Entsperrkosten, inklusive Begründungspflicht bei Abweichungen nach oben durch den Netzbetreiber.

Praktisch bedeutet das vor allem: Wer von einer Sperre betroffen sein könnte, sollte die möglichen Zusatzkosten im Blick behalten, weil sie den Zahlungsrückstand spürbar erhöhen können. (red)

Autor:

Thorsten Kornmann aus Karlsruhe

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