Einheitliche Altersvorsorge für Filmjobs ab 2027 geplant

Christoph Schmitz-Dethlefsen: Der ver.di-Vertreter wirbt für eine branchenweite betriebliche Altersvorsorge in fiktionalen Filmproduktionen. Der Start ist ab Beginn des Jahres 2027 geplant. | Foto: Home-stock/stock.adobe.com
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Nachrichten. Wer an Filmen und Serien arbeitet, hat oft kurze Engagements und ständig wechselnde Arbeitgeber. Ab Beginn des Jahres 2027 soll es dafür eine einheitliche betriebliche Altersversorgung geben, die für Beschäftigte vor und hinter der Kamera greift.

Gemeint sind fiktionale Produktionen, die als Kinofilm, Film oder Serie im Fernsehen oder bei Streamingdiensten erscheinen. Für die Branche existiert der Tarifvertrag dazu seit gut einem Jahr, jetzt liegt ein Antrag vor, ihn allgemein verbindlich zu machen.

Was sich ab 2027 ändern soll

Ver.di hat den Antrag zusammen mit den Tarifparteien Produktionsallianz und der Schauspielgewerkschaft BFFS beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestellt. Eine Allgemeinverbindlichkeit kann dafür sorgen, dass die Regelung auch für Arbeitsverhältnisse in Produktionsunternehmen gilt, die nicht tarifgebunden sind.

Christoph Schmitz-Dethlefsen, im ver.di-Bundesvorstand für Medien zuständig, nennt das Ziel klar: „Für Filmschaffende mit sehr kurzen Beschäftigungszeiten und oft wechselnden Arbeitgebern wird das einheitliche und zugleich attraktive Fundament der Altersvorsorge noch verbreitert.“

Wie die Beiträge zusammenkommen

Nach seinen Angaben fließen mit Zuschüssen und über die Entgeltumwandlung insgesamt acht Prozent der Gagen in den Aufbau der Altersvorsorge. Dadurch sollen gesetzliche Renten aufgestockt werden, vor allem dann, wenn die Beiträge aus jedem Filmengagement zusammenkommen.

Schmitz-Dethlefsen erwartet, dass das Ministerium dem Antrag „recht bald“ stattgibt, auch weil der Tarifvertrag für die überwiegende Zahl der Beschäftigungen in fiktionalen Filmproduktionen bereits gilt. Die Allgemeinverbindlichkeit soll die Lücke für den Rest der nicht tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse schließen.

Abwicklung über eine spezialisierte Pensionskasse

Für die Umsetzung ist die Pensionskasse Rundfunk vorgesehen, die auf Filmschaffende und Freie aus dem Rundfunk spezialisiert ist. Die Abwicklung der Versicherungsverträge soll weitgehend automatisch anlaufen, sobald Filmschaffende sich per Opt-in für die aktive Teilnahme an der betrieblichen Altersvorsorge entscheiden. [red]

Autor:

Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern

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