E-Rezept und Steuererklärung: Nur so kannst du Krankheitskosten absetzen
- Für Krankheitskosten in der Steuer wird beim E-Rezept ab 2025 ein vollständiger Apothekenbeleg mit Name wichtiger. Ohne diese Angaben kann das Finanzamt Ausgaben ablehnen.
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E-Rezept und Steuererklärung. Wer Krankheitskosten steuerlich absetzen will, braucht ab dem Veranlagungszeitraum 2025 einen vollständigen Apothekenbeleg, sonst können die Ausgaben vom Finanzamt unberücksichtigt bleiben.
Im Alltag betrifft das vor allem Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden. Der entscheidende Punkt ist der Nachweis: Für die Steuererklärung 2024 gab es laut einer Information der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) noch eine Übergangsregel, ab 2025 gelten wieder die regulären Anforderungen.
Krankheitskosten lassen sich grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen ansetzen, aber erst oberhalb der „zumutbaren Belastung“. Diese liegt je nach Gesamteinkünften, Veranlagungsart und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Nur der Teil darüber mindert die Steuer.
Was sich beim E-Rezept beim Nachweis ändert
Früher reichte häufig das Rezept aus der Arztpraxis oder eine ärztliche Verordnung als Nachweis. Mit dem E-Rezept entfällt das ausgedruckte Rezept als Beleg, deshalb war für 2024 eine Ausnahme vorgesehen: Quittungen ohne Namensnennung wurden anerkannt.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 ist diese Übergangsregel beendet. Für Krankheitskosten im Zusammenhang mit E-Rezepten akzeptieren Finanzämter nur noch vollständige Apothekenbelege. Nach Angaben der VLH müssen diese zwingend vollständig sein und den Namen der steuerpflichtigen Person enthalten, damit die Ausgaben zugeordnet werden können.
Wer bereits Apothekenbelege aus dem vergangenen Jahr ohne Namensangabe hat, kann nach dem Hinweis der VLH die jeweilige Apotheke um einen Ersatzbeleg mit Namensnennung bitten.
Unterm Strich wird beim Einlösen von E-Rezepten der korrekte Apothekenbeleg zur zentralen Voraussetzung, damit Krankheitskosten steuerlich überhaupt eine Chance auf Anerkennung haben.
Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.
Autor:Laura Lüttmann aus Neustadt/Weinstraße |
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