dm-Augenscreening in Karlsruhe: Urteil im November

Das Augenscreening-Angebot bei dm ist ein Fall für die Justiz. (Archivbild) | Foto: Christoph Reichwein/dpa
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Karlsruhe. Für Kundinnen und Kunden von dm bleibt offen, ob Augenscreenings in Drogeriefilialen dauerhaft rechtlich zulässig sind: Das Landgericht Karlsruhe will am Donnerstag, 26. November, über das Angebot entscheiden.

Im Prozess klagt die Wettbewerbszentrale gegen das Angebot der Drogeriemarktkette. Eine gütliche Einigung steht nach der Verhandlung nur beim Vorwurf irreführender Werbung im Raum. Die grundsätzliche Frage, ob dm solche Screenings anbieten darf, soll dagegen das Gericht klären.

Der Vorsitzende Richter Steffen Wesche machte deutlich, dass die Kammer zu einer verfassungskonformen Auslegung verschiedener Rechtsgrundlagen tendiert. Danach könnte das Angebot erlaubt sein, auch wenn dm-Mitarbeitende und keine Ärztinnen oder Ärzte die Screenings durchführen. Das könnte auch gelten, wenn eines der Geräte nach Vorgaben eigentlich nur bei Augenärzten oder Optikern eingesetzt werden soll.

Entscheidend sei nach Angaben des Richters, ob eine Gefahr für die Gesundheit besteht. „Da reichen keine Hinweise", sagte Wesche. Beide Seiten können dazu nun schriftlich ihre Argumente vorlegen.

Was dm beim Augenscreening anbietet

dm bietet das Screening seit gut einem Jahr in acht ausgewählten Filialen an. Es kostet 14,95 Euro. Die Auswertung, etwa auf Hinweise auf Grünen Star, erfolgt nach Unternehmensangaben mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz und wird ärztlich geprüft.

Auf seiner Internetseite betont dm, dass das Screening keine medizinische Diagnose und keine ärztliche Untersuchung ersetzt. Laut Richter Wesche werden monatlich rund 3.000 Screenings durchgeführt. Bei etwa 40 Teilnehmenden pro Tag gebe es Hinweise auf eine mögliche Erkrankung.

  • Kosten: 14,95 Euro pro Screening
  • Umfang: Hinweise etwa auf Grünen Star
  • Einordnung: keine ärztliche Diagnose und kein Ersatz für eine Untersuchung
  • Termin: Urteil am Donnerstag, 26. November

Warum die Klage auch für andere Angebote wichtig ist

Die Wettbewerbszentrale begründet ihr Vorgehen mit dem Patientenschutz. Die Einhaltung medizinischer Standards sei dafür ein relevanter Aspekt. Im November ist am Landgericht Düsseldorf ein weiterer Prozess angesetzt. Dort klagt der Verein gegen den Kooperationspartner von dm, der die Screenings verantwortet.

Nach dem Karlsruher Urteil könnte der Fall über weitere Instanzen am Ende beim Bundesgerichtshof landen. dm-Geschäftsführer Sebastian Bayer hatte bereits vorab gesagt, das Unternehmen wolle Rechtssicherheit. Nach der Verhandlung sprach er von einer grundsätzlichen Frage, wie Gesundheitsvorsorge in der Gesellschaft gedacht werden solle.

dm will Gesundheitsdienste ausbauen

dm hatte vor wenigen Wochen angekündigt, das Augenscreening auf 30 Filialen ausweiten zu wollen. Geplant sind Standorte in ländlichen Regionen in Schleswig-Holstein mit vergleichsweise wenigen Augenärzten sowie in Großstädten. Das Unternehmen will prüfen, wie das Angebot dort angenommen wird.

Neben Augenscreenings hatte dm vor rund einem Jahr auch Haut- und Blutanalysen in Pilotfilialen gestartet. Die Blutwertanalyse ist derzeit ausgesetzt. Bei Hautuntersuchungen geht es nach Unternehmensangaben vor allem darum, die Vermittlung an einen Online-Hautarzt zu verbessern. Zudem will dm sein Gesundheitsangebot noch in diesem Jahr auf den Bereich Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausweiten.

Vor dem Landgericht Karlsruhe treffen dm und die Wettbewerbszentrale schon am Mittwoch, 23. September, erneut aufeinander. Dann geht es um die Online-Apotheke, die dm kurz vor Weihnachten eröffnet hat. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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