Blutspende: Bis 256 Euro bleibt die Entschädigung steuerfrei

Blut spenden, Geld bekommen – und Steuern zahlen? Bis zu 256 Euro pro Jahr sind steuerfrei – doch diese Freigrenze schließt auch andere Tätigkeiten ein. | Foto: dpa
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Blutspende und Steuern. Aufwandsentschädigungen für Blutspenden bleiben in vielen Fällen steuerfrei. Entscheidend ist eine jährliche Grenze von 256 Euro für sogenannte sonstige Einkünfte aus Leistungen.

Blutspendedienste zahlen häufig eine pauschale Entschädigung. Für eine Vollblutspende sind es oft etwa 25 Euro. Bei einer aufwendigeren Thrombozytenspende können bis zu 50 Euro gezahlt werden. Das Geld soll Zeitaufwand oder Fahrtkosten ausgleichen und muss grundsätzlich nicht versteuert werden.

Allerdings gilt diese Steuerfreiheit nur bis zu einer bestimmten Grenze. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin.

256 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei

Die Freigrenze liegt bei 256 Euro pro Kalenderjahr. Männer dürfen innerhalb von zwölf Monaten maximal sechsmal Vollblut spenden, Frauen viermal. Bei den üblichen Entschädigungen bleibt der Betrag damit meist deutlich unter der Grenze.

Anders kann es bei anderen Spendeformen aussehen. Blutplasma darf bis zu 60-mal im Jahr gespendet werden. Thrombozytenspenden sind bis zu 26-mal möglich. Dadurch können sich die Entschädigungen im Laufe eines Jahres deutlich summieren.

Entscheidend ist außerdem, dass die Freigrenze nicht nur für Blutspenden gilt. Sie betrifft alle sogenannten sonstigen Einkünfte aus Leistungen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Probandenhonorare für wissenschaftliche Tests
  • gelegentliche Vermittlungsprovisionen
  • Honorare für Auftritte als Amateurmusiker

Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig

Überschreiten diese Einkünfte zusammen die Grenze von 256 Euro, wird der komplette Betrag steuerpflichtig. Die Steuer greift also nicht erst ab dem 257. Euro.

Ein Beispiel: Wer sechsmal 25 Euro für Blutspenden erhält, kommt auf 150 Euro. Kommen zusätzlich 150 Euro aus einer anderen gelegentlichen Tätigkeit hinzu, ergibt sich eine Summe von 300 Euro. Damit liegt der Gesamtbetrag über der Freigrenze und muss vollständig versteuert werden.

Nach Angaben der VLH können in diesem Fall Ausgaben rund um diese Tätigkeiten in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Das gilt etwa für Fahrten zu wissenschaftlichen Tests oder zu Auftritten als Amateurmusiker.

Bei Blutspenden selbst werden Fahrtkosten in der Regel nicht zusätzlich anerkannt. Sie gelten bereits als durch die gezahlte Aufwandsentschädigung abgegolten. Für viele Spender bleibt die Entschädigung dennoch steuerfrei, solange alle entsprechenden Nebeneinkünfte zusammen unter der Grenze von 256 Euro pro Jahr bleiben. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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