Belästigende Anrufe stoppen: Das hilft bei Silent Calls

So leise sind Silent Calls gar nicht: Wer von Call-Center-Praktiken belästigt wird, kann technische Barrieren errichten und sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. | Foto: Christin Klose/dpa-mag
  • So leise sind Silent Calls gar nicht: Wer von Call-Center-Praktiken belästigt wird, kann technische Barrieren errichten und sich bei der Bundesnetzagentur beschweren.
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Belästigende Anrufe stoppen. Silent Calls lassen sich oft direkt am Handy, Telefon oder Router blockieren. Wenn Rufnummern angezeigt werden, kann auch eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur helfen.

Viele Call-Center nutzen automatische Wählprogramme, die gleichzeitig mehr Nummern anwählen, als Mitarbeiter für Gespräche verfügbar sind. Nehmen die ersten Angerufenen ab, werden weitere Anrufe teils sofort getrennt oder es meldet sich niemand auf der anderen Seite.

Daraus entstehen typische Störungen im Alltag. Das Telefon klingelt nur kurz und der Anruf bricht ab. Oder die Verbindung kommt zustande, aber niemand spricht. Manche Nummern werden zudem gespeichert und später erneut angewählt.

Diese Anrufarten stecken oft dahinter

  • Dropped Calls. Das Telefon klingelt weniger als dreimal, dann endet der Anruf.
  • Lost Calls. Die Verbindung steht, aber auf der anderen Seite meldet sich niemand.
  • Wiedervorlage. Rufnummern werden später erneut angerufen, teils mehrfach.

Technische Sperren sind oft der einfachste Schritt

Belästigende Anrufe lassen sich häufig direkt am Gerät blockieren. Das gilt je nach Modell für Smartphones, Festnetztelefone, Telefonanlagen oder Router. Auch Telefonanbieter bieten oft Sperren für einzelne Rufnummern oder ganze Nummerngruppen an.

Darüber hinaus kann die Bundesnetzagentur gegen belästigendes Anrufverhalten vorgehen. Dazu zählen laut Behörde unter anderem Anrufe vor 8 Uhr oder nach 20 Uhr an Werktagen, Werbeanrufe an Sonntagen oder bundeseinheitlichen Feiertagen sowie mehr als drei Anrufe pro Tag.

Für eine Beschwerde zählen Uhrzeit und Häufigkeit

Wer eine Beschwerde einreicht, sollte den Sachverhalt möglichst genau schildern. Wichtig sind vor allem die Häufigkeit der Anrufe, der Zeitraum und die Uhrzeiten. Auch Anrufe an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen sind für die Einordnung relevant.

Entscheidend ist dabei die angezeigte Rufnummer. Ohne sichtbare Nummer kann die Bundesnetzagentur in solchen Fällen in der Regel nicht tätig werden, weil ein Ermittlungsansatz fehlt.

Von Abmahnung bis Abschaltung der Nummer

Nach einer Beschwerde prüft die Bundesnetzagentur mögliche Verstöße. Je nach Fall reichen die Folgen von einer Abmahnung bis zur Abschaltung der Rufnummer. Möglich sind auch ein Portierungsverbot und Zwangsgeld, um behördliche Anordnungen durchzusetzen.

Für Betroffene ist vor allem wichtig, Anrufe mit sichtbarer Nummer zu dokumentieren und technische Sperren konsequent zu nutzen. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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