Auslands-Bußgeld zahlen: Was Autofahrer wissen sollten

Urlaub vorbei, Post da: Wer einen Bußgeldbescheid aus der EU oder der Schweiz im Briefkasten findet, sollte ihn nicht liegenlassen. | Foto: Christin Klose/dpa-mag
  • Urlaub vorbei, Post da: Wer einen Bußgeldbescheid aus der EU oder der Schweiz im Briefkasten findet, sollte ihn nicht liegenlassen.
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Auslands-Bußgeld zahlen. Bußgeldbescheide aus dem Urlaub lassen sich in Deutschland oft nicht einfach ignorieren, weil viele Forderungen auch hier vollstreckt werden können. Für Autofahrer kann es deshalb günstiger sein, den Vorwurf zügig zu prüfen und berechtigte Bescheide schnell zu bezahlen.

Bußgelder aus EU-Staaten und der Schweiz können laut ADAC auch in Deutschland eingetrieben werden. Das gilt in der Regel ab 70 Euro. Für Verstöße in Österreich liegt die Grenze schon bei 25 Euro. Bußen aus der Schweiz werden ab 80 Franken, also umgerechnet rund 86 Euro, vollstreckt.

Zuständig ist das Bundesamt für Justiz, das Forderungen ausländischer Behörden durchsetzt. Private Inkassodienstleister können öffentlich-rechtliche Forderungen aus Verkehrsverstößen in Deutschland nach ADAC-Angaben dagegen nicht vollstrecken.

Schnelles Zahlen kann im Ausland Geld sparen

Wer einen Bescheid erhält, sollte den Vorwurf prüfen und bei berechtigten Forderungen möglichst rasch zahlen. Denn einige Länder gewähren bei schneller Zahlung deutliche Nachlässe. So gibt es laut ADAC in Italien 30 Prozent Rabatt, wenn innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung gezahlt wird.

Im Ausland fallen Bußgelder für Verkehrsverstöße oft deutlich höher aus als in Deutschland. Beispiele laut ADAC:

  • Parkverstöße in Spanien kosten bis zu 200 Euro.
  • Mehr als 20 km/h zu schnell kostet in Italien ab 175 Euro.
  • In den Niederlanden werden dafür ab 230 Euro fällig.
  • In Norwegen liegt der Betrag ab 750 Euro.
  • In Deutschland werden für mehr als 20 km/h zu viel ab 100 Euro fällig.

Auch Strafen für das Smartphone am Steuer oder Alkohol am Steuer können in anderen Ländern deutlich höher ausfallen.

Fahrverbote gelten bisher nur im Tatland

Fahrverbote können derzeit nur in dem Land vollstreckt werden, in dem der Verstoß passiert ist, nicht aber in Deutschland. Das dürfte sich bei schweren Delikten wie Alkohol am Steuer ändern, sobald eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt ist. Diese Richtlinie ist seit November 2025 in Kraft. Spätestens bis November 2028 muss sie nach ADAC-Angaben in deutsches Recht übernommen sein.

Damit wird für Autofahrer vor allem vor und nach dem Urlaub wichtig, ausländische Bußgeldbescheide genau zu prüfen und berechtigte Forderungen nicht liegen zu lassen. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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