Arbeiten als Rentner: Was die Aktivrente bei der Altersrente ändert

Wer nach der Regelaltersgrenze weiter arbeitet, kann die Aktivrente mit Vollrente, Teilrente oder Rentenaufschub kombinieren. Je nach Modell ändern sich Rentenplus, Beiträge und mögliche Auswirkungen auf andere Leistungen. | Foto: kamiphotos/stock.adobe.com
  • Wer nach der Regelaltersgrenze weiter arbeitet, kann die Aktivrente mit Vollrente, Teilrente oder Rentenaufschub kombinieren. Je nach Modell ändern sich Rentenplus, Beiträge und mögliche Auswirkungen auf andere Leistungen.
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Arbeiten als Rentner. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann die Altersrente parallel beziehen oder bewusst aufschieben und damit die spätere Monatsrente dauerhaft verändern.

Im Alltag läuft es oft so: Der Job macht noch Spaß oder das Einkommen wird weiter gebraucht, aber gleichzeitig steht die Frage im Raum, wann die Rente starten soll. Genau hier liegen die wichtigsten Stellschrauben, weil die Entscheidung für Vollrente, Teilrente oder Rentenaufschub langfristige Folgen haben kann.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ordnet die Aktivrente als steuerlichen Bonus ein. Für die konkrete Rentenberechnung und verbindliche Auskünfte zur Rentenentwicklung ist die Deutsche Rentenversicherung die zentrale Anlaufstelle.

Was die Aktivrente bei der Altersrente ändert und was nicht

Bei der Altersrente gibt es keine Einkommensanrechnung mehr. Das bedeutet: Zusatzeinkommen aus dem Weiterarbeiten führt nicht zu einer Kürzung der laufenden Altersrente.

Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen Leistungen. Beim Wohngeld sowie bei Witwen- oder Hinterbliebenenrenten kann das zusätzliche Einkommen als anrechenbares Einkommen berücksichtigt werden. Für Witwen- oder Hinterbliebenenrenten nennt die Deutsche Rentenversicherung derzeit einen Freibetrag von 1.076,86 Euro. Liegen alle Einkünfte zusammen darüber, kann die Leistung gekürzt werden.

Drei Wege: Vollrente, Teilrente oder Rentenaufschub

Vollrente neben dem Job

Während der Aktivrentenzeit fallen für Arbeitnehmende bei einer Vollrente keine Rentenversicherungsbeiträge mehr an. Der Arbeitgeber führt seinen Anteil von 9,3 Prozent weiter ab, dieser erhöht den persönlichen Rentenanspruch aber nicht mehr.

Teilrente neben dem Job

Bei einer Teilrente bleibt die Rentenversicherungspflicht bestehen. Beiträge mindern zwar das Entgelt, können aber die spätere Rente erhöhen. Laut Deutscher Rentenversicherung reicht es aus, die Vollrente nur minimal zu reduzieren, zum Beispiel um ein Promille, in der Praxis oft um ein bis zwei Euro.

Ein Rechenbeispiel der Deutschen Rentenversicherung: Zwei weitere Beschäftigungsjahre bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro bringen rund 46 Euro mehr Rente pro Monat. Dem stehen in diesem Beispiel monatlich 186 Euro Rentenbeitrag gegenüber, in zwei Jahren insgesamt 4.464 Euro. Damit sich das rein rechnerisch auszahlt, muss die Rentenbezugszeit deutlich über acht Jahre hinausgehen.

Bei höherem Einkommen kann der Effekt deutlich größer sein. Die Deutsche Rentenversicherung nennt als Beispiel einen Durchschnittsverdienst von 4.208 Euro, bei dem sich der Rentenanspruch um 17 Prozent und damit um etwa 300 Euro monatlich erhöhen kann.

Altersrente aufschieben

Eine weitere Gestaltung ist der Rentenaufschub: Wer vorübergehend auf die Altersrente verzichtet, erhöht die spätere Rente pro Monat des Verzichts um 0,5 Prozent. Zusätzlich entstehen weitere Rentenansprüche durch weitere Einzahlungen, wenn während dieser Zeit keine Altersrente bezogen wird.

Beispiel aus der Praxisrechnung: Wird die Altersrente um zwei Jahre verschoben, ergibt das ein Rentenplus von 12 Prozent aus dem Aufschub. Bei einer ursprünglich erwarteten Rente von 1.500 Euro wären das ungefähr 1.680 Euro lebenslang. Hinzu kommt der Effekt aus zwei weiteren Beitragsjahren.

Dabei gibt es eine steuerliche Nebenwirkung. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. weist darauf hin, dass sich mit jedem späteren Rentenbeginn die Besteuerungsquote um 0,5 Prozent erhöht. Ein um zwei Jahre späterer Rentenbeginn kann damit einen um 1 Prozentpunkt höheren Besteuerungsanteil bedeuten.

Unterm Strich ist die Aktivrente vor allem dann ein Vorteil, wenn vorab klar ist, ob das Hauptziel sofortige Liquidität, eine dauerhaft höhere Monatsrente oder die Vermeidung von Kürzungen bei anderen Leistungen ist.

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

Autor:

Laura Lüttmann aus Neustadt/Weinstraße

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