Aida-AGB für Kreuzfahrtkunden: Welche Gebühren kippen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat erfolgreich gegen unzulässige Klauseln in den AGB von Aida Cruises geklagt. | Foto: Marcus Brandt/dpa/dpa-mag
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat erfolgreich gegen unzulässige Klauseln in den AGB von Aida Cruises geklagt.
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Aida-AGB. Kreuzfahrtkunden bekommen durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Rostock mehr Klarheit darüber, welche pauschalen Kosten und Vertragsklauseln bei Aida Cruises unzulässig sein können. Im Kern geht es um drei Fälle, die im Reisealltag teuer werden können: Teilstornierungen in einer Kabine, Mehrkosten nach einer Quarantäne und der Verweis von Bord durch den Kapitän.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Nach dessen Mitteilung untersagte das Gericht Aida Cruises die Nutzung mehrerer Klauseln in den Reisebedingungen. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2 UKl 2/25 ist laut Verbraucherzentrale Bundesverband noch nicht rechtskräftig.

Die Reederei teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, man nehme die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis. «Die vom Gericht angesprochenen Punkte haben wir bereits vor Rechtskraft des Urteils im Zuge einer Überarbeitung unserer Reisebedingungen aufgegriffen und umgesetzt.»

80 Prozent Stornogebühr können Kunden unangemessen belasten

Besonders greifbar ist der Fall einer Teilstornierung. Wenn etwa eine Person aus einer Vierergruppe vor Reisebeginn absagt, nutzen nur noch drei Passagiere die gebuchte Viererkabine. Nach der beanstandeten Klausel sollte Aida dafür eine pauschale Entschädigung von 80 Prozent des anteiligen Reisepreises des absagenden Gastes verlangen können.

Zusätzlich behielt sich Aida vor, die verbleibenden Reisenden in eine andere, zur Personenzahl passende Kabine umzubuchen. Das Gericht sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Entscheidend war unter anderem, dass die Pauschale unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung gelten sollte.

Bei einer frühen Absage könnte eine Reederei die frei gewordene Kapazität möglicherweise noch anderweitig vergeben. Dann könnten neben der Stornogebühr zusätzliche Einnahmen entstehen. Genau diese Konstellation macht pauschale Kosten für Verbraucher schwer nachvollziehbar.

Quarantäne-Kosten müssen klarer geregelt sein

Die zweite beanstandete Klausel betraf Mehrkosten infolge einer Quarantäne, die Aida nach eigener Formulierung nicht zu vertreten hatte. Passagiere sollten solche Zusatzkosten selbst tragen. Das Gericht bewertete auch diese Regelung als unzulässig.

Nach dem Urteil widerspricht die Klausel der Zuordnung des Kostenrisikos zur Risikosphäre des Reiseveranstalters. Für Reisende ist außerdem wichtig, dass die Regelung offenließ, wie hoch solche Mehrkosten ausfallen können. Damit bleibt vor Vertragsschluss unklar, welches finanzielle Risiko im Ernstfall entsteht.

Für die praktische Einordnung zählen vor allem diese Punkte:

  • Eine pauschale Gebühr von 80 Prozent bei Teilstornierung kann unzulässig sein, wenn sie den Einzelfall nicht ausreichend berücksichtigt.
  • Offene Mehrkosten bei Quarantäne dürfen nicht ohne klare Begrenzung auf Passagiere verlagert werden.
  • Ein entschädigungsloser Bordverweis braucht eine verhältnismäßige Grundlage und darf nicht zu weit gefasst sein.

Kapitänsklausel wurde im Verfahren nicht mehr vertieft

Die dritte Klausel betraf die Befugnis des Kapitäns, Gäste entschädigungslos von Bord zu weisen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer war diese Formulierung zu weitgehend. Sie habe eine fristlose und entschädigungslose Kündigung des Reisevertrags ermöglicht, ohne zuvor die Verhältnismäßigkeit ausreichend abzuwägen.

Problematisch wäre das besonders dann, wenn sich ein Bordverweis später als nicht gerechtfertigt herausstellt oder nur auf geringeren Verstößen beruht. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands erkannte Aida den Unterlassungsanspruch zu diesem Punkt bereits während des Verfahrens an. Deshalb ging das Gericht im Urteil nicht mehr im Detail darauf ein.

Für Kreuzfahrtkunden ist das Urteil vor allem ein Hinweis, Reisebedingungen bei Stornierung, Quarantäne und Bordverweis genauer einzuordnen, weil pauschale oder unklare Kostenregelungen nicht automatisch wirksam sein müssen. dpa/red

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Autor:

Jens Vollmer aus Kaiserslautern

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