AGB prüfen beim Sharing: So sinkt das Kostenrisiko
- AGB genau prüfen: Vor der Nutzung von Car-, Scooter- oder Bike-Sharing-Diensten sollten die Vertragsbedingungen auf Haftungsklauseln überprüft werden.
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AGB prüfen beim Sharing. Wer Car-, Scooter- oder Bike-Sharing nutzt, kann mit einem Blick in die AGB teuren Ärger vermeiden. Entscheidend ist, ob Anbieter die Haftung für Schäden weitgehend ausschließen oder Kosten pauschal auf Mieterinnen und Mieter abwälzen.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Berlin hin. Aus Sicht der Verbraucherschützer geht es nicht um Kleingedrucktes aus Prinzip, sondern um den eigenen finanziellen Schutz. Wer Forderungen von Sharing-Anbietern erhält, die mit pauschalen oder sehr weitgehenden Klauseln begründet werden, sollte diese rechtlich einordnen lassen.
Nicht jede Haftungsklausel ist zulässig
Die Verbraucherzentrale Berlin hatte nach eigenen Angaben erst kürzlich einen Mobility-Sharing-Anbieter abgemahnt und eine Unterlassungserklärung erwirkt. Das Unternehmen wollte Mieterinnen und Mieter seiner Fahrzeuge pauschal für alle Schäden haftbar machen, auch für Schäden, die sie nicht selbst verursacht hatten.
In den AGB stand demnach, dass der Benutzer für alle Schäden am Kraftfahrzeug hafte, die während der Nutzungsdauer oder während sich das Fahrzeug im Besitz oder unter der Kontrolle des Benutzers befindet durch den Benutzer, den Anbieter oder einen Dritten oder deren Eigentum schuldhaft verursacht werden.
Haftung gilt grundsätzlich nur bei eigenem Fehlverhalten
Nach Darstellung der Verbraucherzentrale widerspricht eine solche Regelung einem Grundgedanken des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Nach Paragraf 276 BGB ist eine Haftung grundsätzlich an vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Schuldners selbst geknüpft. Eine verschuldensunabhängige Haftung sieht das Gesetz demnach nicht vor.
Mit der Unterlassungserklärung habe der betroffene Anbieter sein Fehlverhalten anerkannt und sich verpflichtet, die beanstandete Klausel nicht mehr zu verwenden, so die Verbraucherschützer.
Für Nutzer von Sharing-Diensten bedeutet das vor allem, Haftungsregeln vor der ersten Fahrt kurz zu prüfen und pauschale Forderungen nicht ungeordnet hinzunehmen. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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