510 Euro Steuerbonus für Gartenhilfen im Minijob

Keine Lust, selbst im Garten tätig zu werden? Wenn Sie einen Minijobber als Gartenhilfe einsetzen, kann das für beide vorteilhaft sein. | Foto: Christin Klose/dpa-mag
  • Keine Lust, selbst im Garten tätig zu werden? Wenn Sie einen Minijobber als Gartenhilfe einsetzen, kann das für beide vorteilhaft sein.
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Gartenhilfe im Minijob. Eine angemeldete Gartenhilfe im Privathaushalt kann die Einkommensteuer um bis zu 510 Euro im Jahr senken. Wer im Herbst nicht selbst mähen, schneiden oder graben möchte, kann die Arbeiten rechtssicher als Minijob organisieren.

Dafür wird die Gartenhilfe über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Erforderlich sind unter anderem persönliche Daten, Arbeitsentgelt und Beschäftigungsdaten. Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben, zieht sie per Lastschrift ein und übernimmt die Sozialversicherungsmeldungen.

Anmeldung sichert Steuerbonus und Versicherungsschutz

Für einen angemeldeten Minijob im Privathaushalt lässt sich eine Steuerermäßigung beantragen. „Private Arbeitgeber können für einen angemeldeten Minijob im Privathaushalt eine Steuerermäßigung beantragen“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Sie beträgt 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, maximal 510 Euro im Jahr.“ Der Betrag wird bei der Einkommensteuerveranlagung direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen.

Auch für die Gartenhilfe hat die Anmeldung Folgen. Sie ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Durch die Rentenversicherungspflicht können zudem Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen.

  • Der private Arbeitgeber zahlt 5 Prozent Rentenversicherungsbeitrag.
  • Der Minijobber trägt 13,6 Prozent.
  • Eine Befreiung vom eigenen Rentenbeitrag ist möglich. Dadurch steigt das Nettoentgelt, spätere Rentenansprüche fallen aber geringer aus.

Eine Barzahlung ohne Anmeldung gilt als Schwarzarbeit. Dann entfallen der Steuerbonus und der Versicherungsschutz aus der Beschäftigung. Die Anmeldung über die Minijob-Zentrale verbindet damit eine steuerliche Entlastung mit klar geregelter Absicherung. [dpa/red]

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dpa content aus Ludwigshafen

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