3-Prozent-Abschlag für Hilfsmittel: Was das für Hörgeräte bedeutet

Bei der Hörgeräte-Anpassung kann sich die Versorgung vor Ort verändern, wenn Hörakustiker wirtschaftlich stärker unter Druck geraten. | Foto: zinkevych/stock.adobe.com
  • Bei der Hörgeräte-Anpassung kann sich die Versorgung vor Ort verändern, wenn Hörakustiker wirtschaftlich stärker unter Druck geraten.
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Hörgeräte-Kosten. Der geplante pauschale Drei-Prozent-Abschlag auf Hilfsmittel kann die wohnortnahe Hörgeräteversorgung indirekt treffen, weil Hörakustiker nach eigener Darstellung bei sinkenden Erlösen und steigenden Betriebskosten weniger Spielraum für Service und Filialbetrieb haben.

Auslöser sind neue Ausgabendaten der gesetzlichen Krankenkassen, auf die die Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha) am Mittwoch, 30. Juli, verwiesen hat. Demnach stiegen die GKV-Ausgaben für alle Hilfsmittel im ersten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um über vier Prozent, im Bereich der Hörsystemversorgung sanken sie dagegen um 1,3 Prozent.

Die biha ordnet diese Entwicklung als Belastung für Betriebe ein, weil gleichzeitig Kosten für Personal, Energie und Miete gestiegen seien. In der Mitteilung ist von rund fünf Prozent höheren Betriebskosten die Rede. Als mögliche Folge nennt die Innung, dass bei zusätzlichem Abschlag Betriebsschließungen nicht ausgeschlossen seien, falls die Nachfrage nach Hörsystemversorgungen nicht deutlich zunehme.

Was der 3-Prozent-Abschlag konkret bedeutet

Geplant ist laut Mitteilung ein pauschaler Drei-Prozent-Abschlag auf Hilfsmittel ab 2027 durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Der Abschlag bezieht sich auf die Vergütung im Hilfsmittelbereich und zielt damit auf die Ausgabenseite der Krankenkassen.

Für den Alltag bei der Hörgeräteversorgung ist vor allem die indirekte Wirkung relevant. Wenn bei gleicher oder sinkender Nachfrage weniger Geld in der Versorgung ankommt und Kosten gleichzeitig steigen, kann das den Handlungsspielraum von Hörakustik-Betrieben verringern. Typische Punkte, die dann unter Druck geraten können, sind:

  • Öffnungszeiten und Erreichbarkeit, besonders in kleineren Orten.
  • Kapazitäten für Anpassungen, Nachjustierungen und Service-Termine.
  • Investitionen in Technik, Personal und Ausbildung.

Die Mitteilung enthält keine Angabe dazu, wie schnell oder in welchem Umfang sich für gesetzlich Versicherte Preise, Zuzahlungen oder konkrete Versorgungswege ändern würden. Sie macht aber deutlich, dass die Branche einen zusätzlichen pauschalen Abschlag bei gleichzeitig steigenden Kosten als Risiko für die flächendeckende Versorgung bewertet.

Unterm Strich hängt die praktische Auswirkung vor allem davon ab, wie Betriebe den Abschlag wirtschaftlich auffangen können und wie sich die Nachfrage nach Hörsystemversorgungen entwickelt.

Autor:

Jens Vollmer aus Kaiserslautern

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