Vogelgrippe - Verdachtsfall im Kreis SÜW: Diese Regeln gelten jetzt in der Pfalz [Update]
- Die Vogelgrippe breitet sich weiter aus
- Foto: Heike Schwitalla
- hochgeladen von Heike Schwitalla
Pfalz. Im Rhein-Pfalz-Kreis ist bei einem Wildvogel der Erreger der aviären Influenza (Vogelgrippe) des Subtyps H5N1 nachgewiesen worden. Auch im Landkreis Südliche Weinstraße (SÜW) besteht ein Verdachtsfall, der eine private Tierhaltung betrifft. Beide Landkreise gehören gemeinsam mit den Kreisen Bad Dürkheim und Germersheim dem Tiersuchenverbund Rheinpfalz an.
Bestätigter Fall im Rhein-Pfalz-Kreis
Bei einer in Bobenheim-Roxheim am 20. Oktober am Silbersee aufgefundenen Kanadagans wurde das Virus H5N1 festgestellt. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) hatte zunächst den Verdacht bestätigt, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte anschließend den Erregernachweis. Da es sich um einen Wildvogel handelt, sind keine Keulungsmaßnahmen bei Nutzgeflügel erforderlich. Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises weist jedoch auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr für Haus- und Nutzgeflügelbestände hin und mahnt zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.
Verdachtsfall im Landkreis Südliche Weinstraße
Ein Tierhalter aus der Verbandsgemeinde Edenkoben meldete dem Veterinäramt der Kreisverwaltung am vergangenen Donnerstag den Tod von zehn Gänsen seines Bestandes. In den darauffolgenden Tagen verendeten weitere sechs Tiere. Vom LUA untersuchte Proben ergaben eine Infektion der Tiere mit dem Geflügelpest-Erreger vom Typ H5. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, müssen die verbleibenden fünf Hühner des Bestandes in Freimersheim vorsorglich getötet werden.
Zur abschließenden Bestätigung wurden weitere Proben an das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor übermittelt. Mit dem Ergebnis wird in den kommenden Tagen gerechnet. Erst danach kann der Verdachtsfall endgültig bestätigt und gegebenenfalls weitere Maßnahmen durch das Veterinäramt veranlasst werden.
Kontinuierliche Beobachtung der Lage
Die Situation wird fortlaufend durch die Veterinärämter im Tierseuchenverbund Rheinpfalz sowie durch die zuständigen Fachinstitute auf Landes- und Bundesebene überwacht. Dadurch können Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Vogelgrippe bei Bedarf zeitnah angepasst oder erweitert werden.
Der Tierseuchenverbund Rheinpfalz ruft alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in den Landkreisen Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim, im Rhein-Pfalz-Kreis und im Landkreis Germersheim dringend dazu auf, ihre Betriebe sowie privaten Haltungen umgehend auf ausreichende Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und diese zu verstärken. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weist aktuell auf einen deutlichen Anstieg von Infektionen mit dem aviären Influenzavirus („Vogelgrippe“) in mehreren Bundesländern hin.
Angesichts der derzeit intensiven Zugaktivität wildlebender Wasservögel besteht ein erhöhtes Risiko, dass auch in Rheinland-Pfalz weitere Fälle auftreten können.
Sicherheitsmaßnahmen durch Tierhalter
Um den Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel mit Wildvögeln weitestgehend zu verhindern, sollten folgende Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden:
- Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, beispielsweise durch Abdeckung der Ausläufe oder geschützte Fütterung.
- Strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung.
- Gründliches Händewaschen vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe.
- Futter, Einstreu und andere Materialien für Wildvögel unzugänglich lagern.
- Ein- und Ausgänge sichern, um unbefugtes Betreten zu vermeiden.
- Meldung von Funden und Verhalten in der Natur
Beim Spaziergang auf tote Wildvögel achten
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Spaziergang oder auf Feldwegen auf tote Wildvögel zu achten und Funde umgehend dem Veterinäramt ihres Landkreises zu melden – idealerweise mit genauer Ortsangabe oder Geokoordinaten. Ausgenommen sind Tauben und Singvögel. Tote oder geschwächte Wildvögel sollten keinesfalls berührt werden. Hunde sollten in Ufer- und Feuchtgebieten angeleint werden, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.
Für Menschen besteht keine direkte Gesundheitsgefahr, dennoch sollte der Kontakt mit erkrankten oder toten Tieren vermieden werden. Unachtsames Verhalten kann das Virus unbeabsichtigt weiterverbreiten – etwa über kontaminierte Schuhe oder Kleidung.
Aktuelle Risikobewertung
Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet das Risiko weiterer Ausbrüche bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen derzeit als hoch. Weitere Informationen und aktuelle Einschätzungen sind auf der Webseite des FLI abrufbar: www.fli.de
Meldungen können an das jeweilige Veterinäramt im Tierseuchenverbund Rheinpfalz gemailt werden:
- Landkreis Bad Dürkheim: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
- Landkreis Germersheim: veterinaeramt@kreis-germersheim.de
- Landkreis Südliche Weinstraße: veterinaeramt@suedliche-weinstrasse.de
- Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de
Tierhaltungen müssen gemeldet werden
Wer Hühner, Enten, Gänse, Puten oder Laufvögel hält, muss dies der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz melden. Unabhängig von der jährlichen Meldung an die Tierseuchenkasse muss jede Tierhaltung auch einmalig bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Weitere Informationen gibt es unter: www.kreis-germersheim.de/tierhaltung
- Wer Hühner, Enten, Gänse, Puten oder Laufvögel hält, muss dies der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz melden.
- Foto: Heike Schwitalla
- hochgeladen von Heike Schwitalla
Der Tierseuchenverbund Rheinpfalz bittet alle Halterinnen und Halter, wachsam zu bleiben und frühzeitig alles zu tun, um ihre Bestände zu schützen und eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
|
| Heike Schwitalla auf Facebook | |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.