Verfassungsänderung in Rheinland-Pfalz: Hürde für U-Ausschüsse steigt
- Einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, soll schwerer werden. (Archivbild)
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Mainz. Untersuchungsausschüsse im rheinland pfälzischen Landtag könnten künftig schwerer eingesetzt werden. In Mainz planen CDU, SPD und Grüne eine Änderung der Landesverfassung, die das notwendige Quorum für solche Ausschüsse anhebt.
Die Fraktionen teilten mit, dass das Kontrollinstrument des Parlaments nicht zum politischen Spielball werden dürfe. Untersuchungsausschüsse seien zwar das schärfste Mittel der Opposition zur Kontrolle der Regierung. Ein möglicher Missbrauch zu rein destruktiven Zwecken solle jedoch ausgeschlossen werden.
Höhere Hürde für Untersuchungsausschüsse
Konkret soll die erforderliche Zahl der Abgeordneten steigen. Bislang reicht ein Fünftel der Mitglieder des Landtags. Künftig soll ein Viertel nötig sein. Damit würde Rheinland Pfalz dem Quorum im Bundestag sowie in mehreren anderen Bundesländern folgen.
Bei derzeit 105 Abgeordneten bedeutet das rechnerisch:
- bisher notwendig: 21 Stimmen
- künftig notwendig: 27 Stimmen nach Aufrundung
Hintergrund ist die neue Rolle der AfD
Auslöser der Initiative ist die neue Sitzverteilung im Landtag. Die AfD zieht mit 24 Abgeordneten ein und wird damit größte Oppositionsfraktion. Nach bisherigem Recht könnte sie allein einen Untersuchungsausschuss einsetzen.
Die Partei hatte bereits angekündigt, einen Ausschuss zur Corona Politik zu beantragen. Auch andere Themen wie Sonderurlaub für Landesbeamte wurden zuvor ins Spiel gebracht.
Ältestenrat soll Verfahren klären
Die Initiatoren der Verfassungsänderung sind die Abgeordneten Marcus Klein von der CDU, Michael Hüttner von der SPD und Carl Bernhard von Heusinger von den Grünen. Sie betonen, dass das Minderheitenrecht grundsätzlich erhalten bleiben solle.
Der Landtagspräsident wurde gebeten, eine Sitzung des Ältestenrates einzuberufen. Dort sollen Ablauf und Termine für das weitere Verfahren festgelegt werden. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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