Verfassungsänderung in Rheinland-Pfalz: Hürde für U-Ausschüsse soll steigen

Die Verfassungsänderung soll noch vom alten Landtag beschlossen werden. (Archivfoto) | Foto: Andreas Arnold/dpa
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Rheinland Pfalz. Im rheinland pfälzischen Landtag soll es künftig schwerer werden, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. CDU, SPD und Bündnis 90 Die Grünen wollen dafür die Landesverfassung ändern und das nötige Quorum erhöhen.

Mehr Stimmen für Untersuchungsausschüsse geplant

Derzeit reicht im Landtag ein Fünftel der Abgeordneten, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Künftig soll dafür ein Viertel der Stimmen nötig sein. Untersuchungsausschüsse gelten als eines der wichtigsten Kontrollinstrumente der Opposition gegenüber Regierung und Verwaltung.

Änderung richtet sich gegen Alleingang der AfD

Hintergrund ist die Sitzverteilung nach der Landtagswahl am Samstag, 22. März. Im neuen Parlament mit 105 Abgeordneten wird die AfD mit 24 Sitzen größte Oppositionsfraktion. Nach der bisherigen Regelung würden bereits 21 Stimmen für einen Untersuchungsausschuss reichen. Die AfD könnte ein solches Gremium damit allein einsetzen.

Mit dem geplanten neuen Quorum von einem Viertel wären künftig 27 Stimmen nötig. Diese Zahl erreicht die AfD nicht. Die übrigen Parteien haben eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen.

Unterschiedliche Bewertung im Landtag

Die Initiatoren aus CDU, SPD und Grünen argumentieren, Untersuchungsausschüsse dürften nicht missbraucht werden, um die Arbeitsfähigkeit von Parlament und Regierung zu schwächen.

Die AfD kritisiert das Vorhaben scharf. Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Damian Lohr spricht von einem „Frontalangriff auf die Opposition“. Das wichtigste Kontrollinstrument des Parlaments werde damit eingeschränkt. Die Fraktion hatte angekündigt, einen Untersuchungsausschuss zur Corona Politik im Land anstreben zu wollen.

Vergleich mit Bundestag und anderen Ländern

Ein Quorum von einem Viertel ist in Deutschland nicht ungewöhnlich. Auch im Bundestag gilt diese Schwelle. Ebenso etwa in Baden Württemberg und im Saarland. In Hessen reicht dagegen wie bisher in Rheinland Pfalz ein Fünftel der Abgeordneten.

Zwei Drittel Mehrheit nötig

Für die Änderung der Landesverfassung ist eine Zwei Drittel Mehrheit im Landtag erforderlich. Der aktuelle Landtag hat 101 Mitglieder. Mindestens 68 Stimmen sind nötig.

CDU, SPD und Grüne verfügen gemeinsam über 79 Sitze und damit über eine klare Mehrheit für das Vorhaben.

Beschluss noch vor neuem Landtag geplant

Die Änderung soll noch der bisherige Landtag verabschieden. Dafür sind drei Lesungen im Parlament notwendig. Nach aktueller Planung wird erwartet, dass sich der neue Landtag am Montag, 18. Mai konstituiert. Bis dahin könnte die Verfassungsänderung beschlossen sein. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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