Saarland lehnt Betreuungsgeld ab: Landtag stoppt AfD-Vorstoß

Der saarländische Landtag ist gegen ein Betreuungsgeld für Eltern (Archivbild). | Foto: Oliver Dietze/dpa
  • Der saarländische Landtag ist gegen ein Betreuungsgeld für Eltern (Archivbild).
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Saarland. Eltern im Saarland erhalten auch künftig kein Betreuungsgeld, wenn sie ihre Kinder zwischen einem und drei Jahren zu Hause betreuen. Der Landtag hat einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion abgelehnt, der eine monatliche Zahlung von 259 Euro pro Kind vorsah.

Der Vorschlag kam von der dreiköpfigen AfD-Fraktion. Die Partei wollte Eltern finanziell unterstützen, wenn sie in den ersten Lebensjahren auf einen Kita-Platz verzichten und die Betreuung selbst übernehmen.

Deutliche Kritik von SPD und CDU

In der Debatte im Landtag fiel die Kritik deutlich aus. Der SPD-Abgeordnete Frank Schmidt bezeichnete das Betreuungsgeld als „grundfalsche Weichenstellung“. Wörtlich sagte er, es sei „schwachsinnig“.

Auch die CDU lehnte den Vorschlag ab. Die Abgeordnete Jutta Schmitt-Lang erklärte, derzeit seien Investitionen vor allem bei der Qualität und Verlässlichkeit der Kinderbetreuung nötig. Vorrang habe deshalb der Ausbau und die Verbesserung von Kita-Angeboten.

AfD verweist auf Wahlfreiheit für Familien

AfD-Abgeordneter Christoph Schaufert verteidigte den Entwurf. Der Vorschlag zwinge niemanden zu einer bestimmten Form der Betreuung. Ziel sei eine „echte Wahlfreiheit“ für Eltern.

Nach Ansicht der AfD setze die staatliche Familienpolitik stark auf eine frühe Betreuung in Kindertagesstätten. Gleichzeitig seien viele Einrichtungen personell knapp besetzt. Das Betreuungsgeld sollte laut Entwurf nur an Ausländer gezahlt werden, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst verdienen.

Frühere Regelung bereits gekippt

Ein Betreuungsgeld gab es bereits einmal auf Bundesebene. Die Bundesregierung unter Angela Merkel führte die Leistung im August 2013 ein. Sie richtete sich an Eltern, deren Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr keine Kita besuchten.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Regelung im Juli 2015 jedoch für ungültig. Begründung war eine fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

Einige Bundesländer haben eigene Modelle. In Bayern wird für bis 2024 geborene Kinder ein Familiengeld gezahlt. Sachsen gewährt bereits seit 1993 ein Landeserziehungsgeld für Eltern, deren Kinder nicht in eine Kita gehen. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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