Revision in Todtmoos: Ex-Bürgermeisterin kämpft weiter

Die ehemalige Bürgermeisterin der Schwarzwald-Gemeinde Todtmoos, Janette Fuchs, hat geklagt, nachdem ihr Vorgänger und ihr Nachfolger besser bei Amtsantritt bezahlt worden sind als sie. (Archivbild) | Foto: Uwe Anspach/dpa
  • Die ehemalige Bürgermeisterin der Schwarzwald-Gemeinde Todtmoos, Janette Fuchs, hat geklagt, nachdem ihr Vorgänger und ihr Nachfolger besser bei Amtsantritt bezahlt worden sind als sie. (Archivbild)
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Todtmoos. Für Kommunen und Beschäftigte in Führungsämtern rückt eine Grundsatzfrage zur Bezahlung in den Blick: In Todtmoos kämpft die frühere Bürgermeisterin Janette Fuchs weiter vor Gericht um Entschädigung wegen mutmaßlicher Ungleichbehandlung.

Die parteilose Rathauschefin leitete die Schwarzwaldgemeinde mit rund 2.000 Einwohnern von 2014 bis 2022. Nach ihren Angaben wurden sowohl ihr Amtsvorgänger als auch ihr Nachfolger schon zum Amtsantritt in eine höhere Besoldungsstufe eingruppiert. Fuchs sieht darin eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts und verlangt Schadenersatz sowie eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Revision gegen Urteil aus Mannheim eingelegt

Der Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg hatte die Klage im März abgewiesen. Nun legte Fuchs Revision gegen die Entscheidung ein, wie das Gericht bestätigte. Bis Anfang August müssen Fuchs und ihr Anwalt die Revision begründen.

Fuchs sagte, es gehe ihr nicht um die finanzielle Seite, sondern um Gerechtigkeit und gleiche Maßstäbe für Frauen und Männer in Führungspositionen. Die Rechtsfrage solle auch im Interesse anderer Frauen in der Kommunalpolitik weiter geklärt werden.

Erfolg in Freiburg, Niederlage in nächster Instanz

In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Freiburg Fuchs noch recht gegeben. Die Gemeinde sollte demnach mehr als 36.500 Euro Schadenersatz und zusätzlich 7.000 Euro Entschädigung zahlen. Die Kommune legte dagegen Berufung ein und bekam vor dem Verwaltungsgerichtshof recht.

Die Richter entschieden, dass ein Vergleich mit dem Nachfolger rechtlich nicht möglich sei. In der Verhandlung hatten sie nach Angaben aus dem Verfahren aber erklärt, dass es in diesem Fall deutlichere Hinweise auf eine Ungleichbehandlung gebe als beim Vorgänger.

Fuchs sieht europarechtliche Fragen

Fuchs vertritt die Auffassung, dass Frauen und Männer für dasselbe Amt, dieselbe Aufgabe und dieselbe Verantwortung gleich bezahlt werden müssen. Aus ihrer Sicht darf dies nicht davon abhängen, ob eine Vergleichsperson vor, während oder nach der eigenen Amtszeit im Amt war.

Nach Angaben von Fuchs wirft das Urteil deshalb wichtige europarechtliche Fragen auf, die höchstrichterlich geklärt werden sollten. Ziel ist, dass sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall befasst. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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