Organspende in Rheinland-Pfalz: Landtag will neue Regeln
- Klar ist, es fehlt an Spenderorganen in Deutschland und Rheinland-Pfalz. (Archivfoto)
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Mainz. Für Patientinnen und Patienten auf Wartelisten könnte sich langfristig etwas ändern: Der rheinland-pfälzische Landtag will mehr Organspenden erreichen und dringt auf neue bundesweite Regeln. Eine Mehrheit stimmte für einen Antrag von CDU und SPD, der die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative auffordert.
Im Mittelpunkt steht die Widerspruchslösung. Danach würden Erwachsene nach ihrem Tod grundsätzlich als mögliche Organspender gelten, wenn sie zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Außerdem soll wissenschaftlich geprüft und gesetzlich ermöglicht werden, ob Organe künftig auch nach einem kontrollierten Herztod entnommen werden dürfen. Bisher ist in Deutschland der Hirntod entscheidend.
Warum die Debatte viele Menschen betrifft
In Rheinland-Pfalz standen Ende August nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation 370 Patientinnen und Patienten auf einer Warteliste. Bundesweit waren es mehr als 7.800. Die Zahlen zeigen, wie groß die Lücke zwischen benötigten und gespendeten Organen ist.
Von Januar bis August wurden in Rheinland-Pfalz 32 Organspender registriert. Das waren fünf mehr als im Vorjahreszeitraum und elf mehr als in den ersten acht Monaten 2024. Gespendet wurden in diesem Zeitraum 102 Organe. Rheinland-Pfalz kommt damit auf 11,7 Spender pro eine Million Einwohner. Bundesweit liegt der Wert bei 12,4.
Was die Widerspruchslösung ändern würde
Befürworter sehen in der Regelung einen Weg, mehr Klarheit zu schaffen. Der SPD-Abgeordnete Oliver Kusch sagte, viele Menschen stürben, bevor sie ein Organ bekämen. Jahrzehntelange Aufklärung und Appelle hätten nur wenig bewirkt. CDU-Fraktionschef Christoph Gensch sprach von einem Umsetzungsproblem. Eine Widerspruchsregelung könne Angehörige entlasten, die nach einem Todesfall oft schwer entscheiden müssten.
Kritik kam unter anderem von AfD und Grünen. Der AfD-Abgeordnete Dirk Bisanz warnte vor gesellschaftlichem Druck auf Einzelne. Er lehne eine Regelung ab, die Schweigen als Zustimmung werte. Der Grünen-Abgeordnete Josef Winkler sagte: „Der Mensch ist mehr als die Summe seiner Teile oder Organe.“
Streit um Verfahren im Landtag
Bei den Grünen sorgte nicht nur der Inhalt, sondern auch das Verfahren für Unmut. Mehrere Abgeordnete kritisierten, dass die Debatte nicht als Orientierungsdebatte gelöst von Fraktionsgrenzen geführt wurde. Die Parlamentarische Geschäftsführerin Pia Schellhammer sprach von einem „unwürdigen parlamentarischen Verfahren“. Einige Grünen-Abgeordnete erklärten, warum sie trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Organspende oder zur Widerspruchslösung gegen den Antrag stimmten.
Eine Überweisung in die Fachausschüsse, wie von den Grünen gefordert, lehnte der Landtag ab. Für den Antrag stimmten CDU und SPD sowie einzelne AfD-Vertreter. Einige Abgeordnete von AfD und Grünen enthielten sich, einige Grüne stimmten dagegen.
Herztod und Hirntod – worum es medizinisch geht
Gesundheitsminister Clemens Hoch sagte, die Organentnahme nach kontrolliertem Herztod werde in zahlreichen europäischen Ländern bereits praktiziert. Voraussetzung seien höchste medizinische und ethische Standards sowie klare rechtliche Rahmenbedingungen.
Felix Kindel, Transplantationsbeauftragter am Westpfalz-Klinikum in Kaiserslautern, sieht darin einen möglichen zusätzlichen Weg zu mehr Spenderorganen. In Deutschland seien die Hürden zur Feststellung eines Hirntods sehr hoch. Wenn ein kleines Gefäß noch durchblutet sei, könne der Hirntod nicht festgestellt werden, erklärte der Oberarzt. Selbst dann, wenn Patienten keine Überlebensperspektive mehr hätten.
Experten warnen vor überhöhten Erwartungen
Kindel erwartet von der Widerspruchslösung allein keinen großen Sprung bei den Spenderzahlen. Wenn ein Verstorbener nicht widersprochen habe, die Familie aber geschlossen dagegen sei, werde sich ein Arzt vermutlich kaum über deren Haltung hinwegsetzen. Es sei wenig sinnvoll, für eine Organspende Angehörige zu traumatisieren.
Trotzdem spricht sich Kindel für Änderungen aus. Deutschland sei Teil von Eurotransplant, einem Verbund von acht europäischen Ländern, habe aber andere Regeln als die meisten Partner. Deutschland profitiere jedes Jahr von diesem Verbund, bringe aber vergleichsweise wenige Organe ein.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sieht die Widerspruchslösung dagegen als Irrweg. Wenn am Hirntod-Kriterium festgehalten werde, führe sie nicht zu mehr Organspenden. Für Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit brauche es eine ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen.
Was jetzt konkret folgt
Das Transplantationsgesetz kann nicht in Rheinland-Pfalz geändert werden. Zuständig ist der Bund. Der Landtagsbeschluss ist deshalb ein politisches Signal: Die Landesregierung soll im Bundesrat aktiv werden oder sich einer passenden Initiative anschließen. Für Betroffene auf Wartelisten ändert sich damit zunächst noch nichts unmittelbar. Die Debatte könnte aber Einfluss darauf haben, welche Regeln künftig bundesweit für Organspenden gelten. dpa/red
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |