Neues Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz: Das ändert sich
- Jäger hatten lautstark gegen die Novelle des Jagdgesetzes der Ampel-Regierung protestiert. Schneider will sie an ihre Seite holen. (Archivbild)
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Rheinland-Pfalz. Für Tierhalter, Waldbesitzer und Jäger sollen in Rheinland-Pfalz neue Regeln gelten: Das Land will das Jagdrecht umfassend neu fassen und dabei auch den Umgang mit Wölfen ändern.
Forst-, Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Christine Schneider von der CDU arbeitet nach Angaben ihres Ministeriums mit Hochdruck an der Novelle. Das Gesetz soll im April in Kraft treten und das von der vorherigen Ampel-Regierung beschlossene Jagdgesetz ablösen. Parallel ist eine Verordnung geplant, deren Entwurf das Kabinett beschlossen hat.
Warum das Jagdrecht geändert wird
Schneider setzt mit der Neufassung das neue Bundesrecht zum Abschuss von Wölfen sowie den Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Rheinland-Pfalz um. Die Anhörung für Gesetz und Verordnung läuft bereits. Der Landtag soll sich spätestens im Februar erstmals damit befassen.
Schneider sagte: „Wir wollen einen Wald mit Wild.“ Gleichzeitig müssten die Wälder wegen der Folgen des Klimawandels geschützt werden. Wildschäden und Wildverbiss sollen minimiert werden. Das neue Jagdrecht soll nach ihren Angaben breiter akzeptiert werden und die Interessen von Forst, Landwirtschaft, Grundeigentümern und Jägern besser zusammenbringen.
Was beim Wolf geplant ist
Der Wolf gilt nach EU- und Bundesrecht jetzt als jagdbare Art. Die Sicherheit von Menschen und Nutztieren stehe an erster Stelle, betonte Schneider. Zugleich solle der günstige Erhaltungszustand der Wölfe gewährleistet bleiben.
Nach dem Gesetzentwurf soll die Obere Jagdbehörde für Rheinland-Pfalz einen Managementplan für die Wolfspopulation erarbeiten. Die unteren Jagdbehörden sollen diesen Plan umsetzen. Derzeit gibt es im Land 13 erwachsene Wölfe. Die Population könnte in den kommenden Jahren wachsen.
Sogenannte Problemwölfe dürfen nach einem Riss von Nutztieren unter bestimmten Voraussetzungen gejagt werden. Dabei soll auch der Herdenschutz berücksichtigt werden. Der Schütze soll anonymisiert werden, um ihn zu schützen.
Jagdhundausbildung mit lebenden Enten
Ein besonders umstrittener Punkt betrifft die Ausbildung von Jagdhunden. Im noch nicht in Kraft getretenen Gesetz der Ampel-Regierung sollte die Ausbildung an lebenden Enten verboten werden. Nach Kritik wurde dies durch ein generelles Verbot tierschutzwidriger Praktiken ersetzt.
Der Entwurf von Schneider sieht nun vor, den Einsatz lebender Enten in der Jagdhundausbildung wieder zu erlauben. Zugleich soll fachlich und veterinärmedizinisch geprüft werden können, ob und inwieweit solche Praktiken tierschutzgerecht erfolgen.
Mehr Verantwortung vor Ort
Auch bei den Zuständigkeiten soll sich etwas ändern. Die Staatsaufsicht über die Rotwildbewirtschaftung und die Aufstellung von Mindestabschussplänen sollen wieder von der Oberen Jagdbehörde auf die unteren Behörden verlagert werden.
Schneider begründet das mit der Kenntnis der örtlichen Lage. Jäger, Grundbesitzer und Forst müssten vor Ort gemeinsam Konzepte erarbeiten. Verbissschäden müssten nicht immer nur an zu viel Wild liegen. Auch fehlende Ruhezonen, Rückzugsflächen oder Äsungsflächen könnten eine Rolle spielen.
Die Ministerin betonte, klares Management und Jagdkonzepte seien nötig. Es sei „nicht nur mit Abschießen getan“. Der Landtag soll die Novelle spätestens im Februar erstmals beraten. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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