MPK-Vorsitz für Sachsen-Anhalt? Juristen sehen Spielraum

Behält Rheinland-Pfalz im Oktober noch den MPK-Vorsitz? (Archivbild) | Foto: Kay Nietfeld/dpa
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Mainz/Koblenz. Für Bürgerinnen und Bürger wird klarer, wie flexibel die Länder ihren MPK-Vorsitz regeln können: Juristen aus Mainz und Koblenz sehen kein rechtliches Hindernis, wenn Sachsen-Anhalt auf den turnusgemäßen Vorsitz verzichtet.

Sachsen-Anhalts Noch-Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) hat vorgeschlagen, dass sein Bundesland nach der Landtagswahl nicht wie geplant ab Donnerstag, 1. Oktober, den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz übernimmt. Der Jura-Professor und frühere Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber sagte der Deutschen Presse-Agentur in Mainz, ein solcher Verzicht sei „rechtlich kein Problem“.

Warum der MPK-Vorsitz rechtlich flexibel ist

Die Ministerpräsidentenkonferenz ist nach Hubers Einschätzung „kein formelles Verfassungsorgan“ und nicht im Grundgesetz vorgesehen. In dem Gremium gehe es vor allem um die praktische Koordination der Länder, etwa dort, wo sie eigene Zuständigkeiten haben oder gemeinsame Interessen gegenüber dem Bund vertreten.

Huber verwies darauf, dass die MPK selbst keine rechtlich verbindlichen Entscheidungen trifft. Auch in den Corona-Runden mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) seien die eigentlichen Entscheidungen am Ende von Regierungen oder Parlamenten getroffen worden.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und Oberverwaltungsgerichts in Koblenz, Lars Brocker, bewertet die Lage ähnlich. Die Arbeit der MPK sei „nicht verfassungsrechtlich vorgeformt“. Es handele sich um ein rein informelles Gremium. Die Festlegung des Vorsitzes sei eine „ungebundene, rein politische Entscheidung“.

Für die rechtliche Einordnung sind damit vor allem diese Punkte wichtig:

  • Ein Ministerpräsident kann nach Brockers Einschätzung auf den turnusgemäß vorgesehenen Vorsitz verzichten.
  • Ein potenzieller Ministerpräsident hat demnach keinen Anspruch darauf, bei der Festlegung des Vorsitzes nicht übergangen zu werden.
  • Das föderale Gleichbehandlungsgebot greift nach Hubers Einschätzung hier nicht, weil es beim MPK-Vorsitz nicht um rechtliche Vorteile oder Entscheidungen geht.

Politische Bedenken trotz rechtlicher Möglichkeit

Huber machte zugleich deutlich, dass eine rechtlich zulässige Lösung politisch problematisch sein kann. „Ob das klug wäre, ist eine andere Frage“, sagte er. Ein solcher Schritt könne einen Opfermythos und Verschwörungstheorien befeuern, bringe aber wenig.

Wenn der Wahlsieger, AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, tatsächlich zum Ministerpräsidenten gewählt werde und „Mist baut“, sei ein anderer Vorsitz klarer zu begründen, sagte Huber. Ihn schon vorher „zu diskriminieren“, sei schwieriger. Die Ministerpräsidenten müssten sich überlegen, ob sie damit nicht weiter auf einem Weg voranschreiten, der Vertrauen in die Politik schwinden lasse.

Schulze nennt die AfD in seinem Brief nicht

Schulze begründet seinen Vorstoß in einem Brief an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Gordon Schnieder (CDU) damit, dass nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt eine einwandfrei technische und inhaltliche Vorbereitung der Jahres-MPK nicht gewährleistet sei.

Der neue Landtag konstituiert sich erst am Dienstag, 6. Oktober. Das ist fünf Tage nach der formellen Übernahme des MPK-Vorsitzes. Die Regierungsbildung ist zu diesem Zeitpunkt noch offen. Die AfD erwähnt Schulze in seinem Schreiben nicht. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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