Keine freien Schutzplätze: Wie der Wohnungsmarkt die Lage in Frauenhäusern verschärft
- Wenn eine Frau in einer Gewaltsituation bleibt, dann kann dies im Zweifel lebensgefährlich für sie sein. (Symbolbild)
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Baden-Württemberg. Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder finden im Südwesten derzeit nur selten einen freien Schutzplatz. Zum Stichtag 9. Oktober konnten nach Angaben der Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser nur vier von 44 Frauenhäusern neue Frauen aufnehmen. Die Datenübermittlung an die Informationsstelle ist freiwillig.
Hoher Bedarf trifft auf wenig freie Plätze
Nach Angaben des Sozialministeriums wurden im Land im vergangenen Jahr 135 Frauen und Mädchen Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts. Der Bedarf an Schutzplätzen für Frauen und Kinder sei entsprechend hoch.
Tabea Konrad vom Landesverband Frauen gegen Gewalt kritisierte, es gebe deutlich zu wenige Plätze. Wer keine Unterstützung finde, bleibe häufig länger in der Gewaltsituation. Das könne im schlimmsten Fall lebensgefährlich sein.
899 Plätze zum Jahresbeginn
Zum 1. Januar gab es laut Sozialministerium landesweit 899 Plätze für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Im vergangenen Jahr waren die Häuser im Schnitt zu rund 70 Prozent ausgelastet. In den beiden Jahren davor lag die Auslastung jeweils bei etwa drei Vierteln.
Das Land hat nach eigenen Angaben sieben Bauprojekte bezuschusst. Sie sollen bis Freitag, 31. Dezember fertig werden und rund 110 zusätzliche Plätze schaffen.
Finanzierung und Wohnungsmarkt als weitere Hürden
Frauenhäuser werden vor allem über die Kommunen und Tagessätze finanziert. Kathrin Lehmann vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg sieht darin ein Problem: Ein Zimmer müsse oft mit mehreren Personen belegt sein, damit kein finanzielles Minus entstehe. Einzelne schutzsuchende Frauen könnten deshalb abgewiesen werden.
Viele Bewohnerinnen fänden nach der Stabilisierung zudem keine eigene Wohnung. Der angespannte Wohnungsmarkt blockiere damit Plätze, die für weitere Schutzsuchende gebraucht würden. Das Land will auch Übergangswohnungen ausbauen.
Rechtsanspruch auf Schutz ist geplant
Das Gewalthilfegesetz des Bundes sieht einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung vor. Bis dahin will Baden-Württemberg das Hilfesystem weiter ausbauen und jährlich zwei neue Frauen- und Kinderschutzhäuser mit jeweils 20 Plätzen schaffen. Bundesweit fehlen Frauenverbänden zufolge weiterhin viele Schutzplätze gemessen an den Vorgaben der Istanbul-Konvention. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |