Jubiläum in Karlsruhe: Verfassungsgericht wird 75

Das Gericht feiert am Montag seinen 75. Geburtstag. (Archivbild) | Foto: Uli Deck/dpa
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Karlsruhe. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt das Bundesverfassungsgericht eine zentrale Anlaufstelle, wenn sie Grundrechte verletzt sehen. Zum 75-jährigen Bestehen am Montag, 28. September, steht das Gericht in Karlsruhe aber vor einer schwierigen Lage: Die Verfahren bleiben zahlreich, das Vertrauen sinkt leicht und viele Menschen erwarten mehr politischen Druck.

Eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur zeigt, wie deutlich diese Sorge ist. Die Hälfte der 2.161 befragten Wahlberechtigten erwartet, dass die Politik in den nächsten Jahren stärker versuchen wird, Einfluss auf das Bundesverfassungsgericht zu nehmen. Nur 3 Prozent rechnen mit weniger Einflussversuchen. 27 Prozent erwarten keine Veränderung, 19 Prozent machten keine Angabe.

Harbarth kündigt klare Antwort aus Karlsruhe an

Gerichtspräsident Stephan Harbarth weist Zweifel an der Unabhängigkeit zurück. Das Gericht habe in den vergangenen 75 Jahren bewiesen, dass es „völlig unabhängig von der jeweiligen Couleur einer Regierung, eines Parlaments, eines Antragstellers oder einer Beschwerdeführerin nach den Vorgaben der Verfassung entscheidet“, sagte er der dpa. Wer politischen Einfluss nehmen wolle, werde „eine Antwort aus Karlsruhe erhalten“.

Das Bundesverfassungsgericht wurde am 28. September 1951 feierlich eröffnet. Damals war das Grundgesetz bereits mehr als zwei Jahre in Kraft. Aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und der NS-Diktatur erhielt das neue Gericht weitreichende Kompetenzen. Nach dem Inkrafttreten des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes im April 1951 nahmen fünf Monate später 23 Richter und eine Richterin ihre Arbeit auf.

Vertrauen höher als bei Bundesregierung und Bundestag

In der Umfrage kommt das Gericht weiterhin auf deutlich bessere Werte als andere Verfassungsorgane. 66 Prozent der Befragten vertrauen dem Bundesverfassungsgericht eher oder voll und ganz. Bei der Bundesregierung sind es 29 Prozent, beim Bundestag 38 Prozent und beim Bundesrat 47 Prozent.

Die wichtigsten Werte im Überblick:

  • 66 Prozent vertrauen dem Bundesverfassungsgericht eher oder voll und ganz
  • 72 Prozent halten seine Entscheidungen für unabhängig von Weisungen staatlicher Stellen
  • 67 Prozent halten das Gericht für unparteiisch
  • 50 Prozent erwarten stärkere politische Einflussversuche in den kommenden Jahren

Harbarth sieht den Vertrauensrückgang nicht als ein Problem, das nur Karlsruhe betrifft. Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat stehe in vielen Teilen der Welt unter Druck, sagte er. Viele Menschen fragten sich, ob er große Zukunftsaufgaben bewältigen könne. Diese Unsicherheit wirke sich auf staatliche Institutionen insgesamt aus.

Besonders niedrige Werte bei AfD-Wählern

Deutlich schwächer ist das Vertrauen unter Wählerinnen und Wählern der AfD. In dieser Gruppe gaben 34 Prozent an, dem Bundesverfassungsgericht zu vertrauen. Nur 46 Prozent halten die Entscheidungen für unabhängig von Weisungen staatlicher Stellen. 36 Prozent halten das Gericht für unparteiisch.

Harbarth betont, die Richterinnen und Richter trennten politische Überzeugungen von verfassungsrechtlichen Vorgaben. Es sei ein „völliger Normalfall“, Gesetze für verfassungsgemäß zu erklären, die man politisch für falsch halte. Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold sagte: „Wir stehen nur auf der Seite des Grundgesetzes.“

Erbschaftsteuer, Rundfunkbeitrag und AfD-Verbotsverfahren

Für die kommenden Monate stehen in Karlsruhe mehrere Entscheidungen mit großer Tragweite an. Im Oktober verhandelt der Erste Senat zweimal zur Erbschaftsteuer. Danach könnten Urteile zum Rundfunkbeitrag und zu Bayerns umstrittenem Polizeigesetz folgen.

Offen bleibt, ob es zu einem AfD-Verbotsverfahren kommt. Kaufhold, deren Zweiter Senat ein solches Verfahren bearbeiten würde, gibt sich gelassen: „Wenn die Antragsberechtigten einen Verbotsantrag stellen, dann werden wir diesen Antrag nach den Vorgaben des Grundgesetzes prüfen. Und wenn nicht, dann nicht.“ [dpa/red]

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dpa content aus Ludwigshafen

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