Jetzt im Landtag: Entscheidung über umstrittene Verfassungsänderung steht an

Für die geplante Verfassungsänderung gibt es gute Gründe, aber auch Kritik am Vorgehen und Warnungen. (Archivbild) | Foto: Boris Roessler/dpa
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Rheinland-Pfalz. Untersuchungsausschüsse im Landtag könnten künftig deutlich schwerer einzusetzen sein. CDU, SPD und Grüne wollen die Verfassung ändern und dafür die notwendige Zustimmung von Abgeordneten anheben.

Der bisherige Landtag in Mainz soll dafür noch einmal zusammenkommen. Geplant sind zwei zusätzliche Sitzungen am Mittwoch, 29. April und am Mittwoch, 6. Mai. Erst danach konstituiert sich der neu gewählte Landtag.

Was konkret geändert werden soll

Kern der geplanten Reform ist das sogenannte Quorum für einen Untersuchungsausschuss. Künftig sollen mehr Abgeordnete zustimmen müssen.

  • Bisher: 20 Prozent der Abgeordneten reichen aus.
  • Neu geplant: 25 Prozent müssen zustimmen.

Ein solches Quorum gilt bereits im Bundestag und in mehreren Bundesländern. Politikwissenschaftler wie Kai Arzheimer von der Universität Mainz sehen die Änderung deshalb grundsätzlich als demokratisch unproblematisch.

Warum die Änderung jetzt geplant ist

Nach der Landtagswahl verfügt die AfD über 24 von 105 Sitzen. Mit der bisherigen Regelung könnte sie allein einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Mit dem höheren Quorum wäre das nicht mehr möglich.

Die Politikwissenschaftlerin Anna-Sophie Heinze erklärt, solche Schwellen sollten parlamentarische Verfahren schützen. In der Vergangenheit habe die AfD ihre parlamentarischen Rechte häufig genutzt, um Parlamente mit vielen ähnlichen Anfragen oder Anträgen zu beschäftigen.

Warum noch der alte Landtag entscheidet

Der bisherige Landtag bleibt formal im Amt, bis sich das neue Parlament konstituiert. Fachleute sehen es daher als rechtlich zulässig an, die Verfassung in dieser Übergangsphase zu ändern.

Der Zeitpunkt sorgt jedoch für Kritik. Einige Beobachter fragen, warum die Ampelregierung und die CDU die Änderung nicht schon vor der Wahl beschlossen haben.

Mögliche Folgen im neuen Landtag

Untersuchungsausschüsse gelten als schärfstes Kontrollinstrument der Opposition. In der kommenden Wahlperiode könnte es nun deutlich schwerer werden, einen solchen Ausschuss einzusetzen.

Neben der AfD sitzt nur noch eine kleinere Oppositionsfraktion im Parlament. Politologen halten es daher für möglich, dass in dieser Wahlperiode gar kein Untersuchungsausschuss zustande kommt.

Welche Vorwürfe die AfD erhebt

Die AfD hatte angekündigt, einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik einzusetzen. Auch Fragen zu Sonderurlauben für Landesbeamte wurden im Wahlkampf genannt.

Der stellvertretende AfD-Landeschef Sebastian Münzenmaier kritisiert die geplante Verfassungsänderung scharf. Er spricht von dem Versuch, der Opposition ein wichtiges Kontrollinstrument zu nehmen.

Beobachter erwarten zudem, dass die AfD den Zeitpunkt der Änderung politisch nutzt und sich als benachteiligte Opposition darstellt. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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